Erneute Pflicht zur Preisansage zur Eindämmung von Ping-Anrufen
Ping-Anrufe
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
P R E S S E M I T T E I L U N G
„Wir schützen Mobilfunkkunden vor den Folgen telefonischer Belästigung und schieben den Ping Anrufen einen Riegel vor“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
„Die Beschwerdeentwicklung 2018 hat gezeigt, dass die Preisansagepflicht ein effektives Mittel ist, Pingwellen einzudämmen“, sagt Homann. „Preistransparenz schützt Verbraucher am besten vor unbedachten Rückrufen. Rufen die getäuschten Verbraucher zurück, können sie das Gespräch abbrechen, ohne dass Kosten entstehen.“
Die Bundesnetzagentur hat im Mobilfunk u.a. für Länder aus Afrika, Osteuropa und dem pazifischen Raum eine klare Preisansage vorgeschrieben. Die Preisansage muss für den Anrufer kostenlos sein. Sie soll den Anrufer darüber aufklären, dass er gerade eine ausländische Rufnummer anruft und der Anruf für ihn ab dem Signalton mit hohen Kosten verbunden sein kann.
Ping-Anrufe haben Rückruf zum Ziel
Bei Ping-Anrufen klingelt das Handy nur kurz, danach legt der Anrufer auf. Ziel der Anrufe ist es, einen kostenpflichtigen Rückruf zu provozieren. Im Display erscheint eine Nummer, die man auf den ersten Blick mit einer lokalen Vorwahl verwechseln kann. So lässt sich die Vorwahl beispielweise von Koblenz 0261 leicht mit der Vorwahl von Madagaskar 00261 verwechseln; das gleiche gilt zum Beispiel für die Vorwahlen von Rostock 0381 und Dortmund 0231, die an die Vorwahlen von Serbien 00381 und Liberia 00231 erinnern.
Ziel der Täter ist es, einen Rückruf zu provozieren und den Mobilfunkkunden dann möglichst lange in der Leitung zu halten. Sie profitieren von den generierten Verbindungsentgelten.
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