Eckpunkte für künftige Regulierung der „letzten Meile“ veröffentlicht
Teilnehmeranschlussleitung (TAL)
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
P R E S S E M I T T E I L U N G
„Die Unternehmen brauchen für die erheblichen Investitionen in Gigabitnetze zügig Klarheit über die regulatorischen Rahmenbedingungen. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und starten frühzeitig die Diskussion über die Ausgestaltung und Differenzierung einer künftigen Regulierung von kupfer- und glasfaserbasierten Vorleistungsprodukten“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir wollen wissen, welche Vorstellungen und Vorschläge die Unternehmen haben und freuen uns auf eine sachliche und konstruktive Diskussion mit ihnen. Das geschieht in einem transparenten und ergebnisoffenen Beschlusskammerverfahren.“
Künftige Regulierung in Vorbereitung
Im Entwurf einer Marktanalyse für den Zugang zur „letzten Meile“ vom 27. Mai 2019 wurde festgestellt, dass die Telekom und die mit ihr verbundenen Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügen. Daher muss die Bundesnetzagentur in einem zweiten Schritt nun eine Entscheidung darüber treffen, ob sie die der Telekom bislang auferlegten Verpflichtungen für den Zugang zur „letzten Meile“ beibehält, ändert oder widerruft bzw. ihr neue Verpflichtungen auferlegt.
Die Anhörung dient der Vorbereitung eines Entscheidungsentwurfes, der dann im üblichen Verfahren zur nationalen Konsultation gestellt wird.
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