Eckpunkte für künftige Regulierung der „letzten Meile“ veröffentlicht
Teilnehmeranschlussleitung (TAL)
Hintergrund zur Marktregulierung
Die Bundesnetzagentur überprüft in regelmäßigen Abständen in einer Marktdefinition und -analyse die Verhältnisse auf den unterschiedlichen Märkten im Telekommunikationsbereich. Es wird definiert, welche angebotenen Produkte der betrachtete Markt umfasst und wie dieser räumlich abzugrenzen ist. Dabei stehen die Vorleistungsmärkte wie der Zugang zur sogenannten „letzten Meile“ im Fokus. Untersucht wird, ob solche Märkte regulierungsbedürftig sind und ob es Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht gibt.
Sofern dies der Fall ist, werden dem marktbeherrschenden Unternehmen in einem weiteren Schritt Regulierungsverpflichtungen auferlegt. Solche Maßnahmen können etwa eine Zugangsverpflichtung, ein Diskriminierungsverbot oder die Regulierung der Entgelte betreffen. Diese Regulierungsverpflichtungen bilden dann die Grundlage für konkrete Zugangs- oder Entgeltentscheidungen.
Die Eck- und Diskussionspunkte sind unter www.bnetza.de/regvfg-markt3a veröffentlicht. Dazu findet am 12. Juli 2019, 9 Uhr, eine öffentlich mündliche Anhörung vor der Beschlusskammer 3 im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, statt.
Die Anhörung ist öffentlich, Teilnehmer und Pressevertreter werden gebeten, sich unter [email protected] anzumelden.
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