Didi Global: Insider dürfen Aktien nicht verkaufen

Ride-Hailing und Delivery

Montag, 27. Dezember 2021 um 14:36

BEIJING (IT-Times) - Die Tage der Aktie des chinesischen Ride-Hailing Anbieters Didi an den regulierten US-Börsen sind bereits gezählt. Nun dürfen unternehmensnahe Personen ihre Aktienpakete nicht verkaufen.

Didi - Robotaxi

Die Aktie der Ride-Hailing Plattform Didi Global Inc. (Nasdaq: DIDI) fiel heute vorbörslich in den USA weiter, nachdem Insidern der Verkauf von Aktien untersagt wurde, berichtete heute die Financial Times zuerst.

Demnach ist es aktuellen und ehemaligen Mitarbeiter:innen des chinesischen Unternehmens nicht erlaubt, ihre Aktien zu verkaufen. Dies gelte für eine unbestimmte Zeit, hieß es weiter.

Beschäftigte hätten heute nach Ablauf der 180-tägigen Sperrfrist nach dem Börsengang von Didi im Juni 2021 ihre Aktien eigentlich verkaufen können. Der aktuelle Aktienkurs liegt allerdings weit unter dem Emissionspreis.

Meldung gespeichert unter: Börsengang, Directors' Dealings (Insidergeschäfte), Sperrfrist (Lock-up-Periode), Taxi-App (Ride-Hailing), Lebensmittel-Lieferservice, Aktien, Didi Global, Internet

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