Deutsche horten fast 200 Millionen Alt-Handys

Mobiltelefone

Donnerstag, 16. April 2020 um 12:39

14 Prozent haben die Daten von einem speziellen Dienstleister löschen lassen, 9 Prozent haben diese mit einer speziellen Software überschrieben. Rohleder: „Wichtig ist vor allem eine bessere Aufklärung der Verbraucher. Nicht nur über die Entsorgungsmöglichkeiten, sondern vor allem auch darüber, wie wichtige und sensible Daten gesichert und auf dem Gerät zuverlässig gelöscht werden können.“

Bitkom gibt Hinweise rund um die Entsorgung von Alt-Geräten

Entsorgung über Recyclinghöfe
Alte oder defekte Handys dürfen nicht in den Hausmüll geworfen werden. Sie können jedoch wie alle anderen Elektrogeräte auch in den kommunalen Abfallsammelstellen abgegeben werden. Von dort gehen die Geräte in die Verantwortung der Hersteller über, die für eine umweltgerechte Entsorgung oder Wiederaufbereitung durch zertifizierte Recyclingunternehmen sorgen.

Entsorgung über den Mobilfunkbetreiber
Alle Hersteller sowie die großen Mobilfunkunternehmen und der Handel nehmen Altgeräte zurück. Diese werden am besten direkt vor Ort in den Geschäften abgegeben. Die Stiftung „ear“ bietet zudem ein Verzeichnis aller Sammelstellen an. Darüber hinaus können die Kunden portofreie Versandumschläge im Internet anfordern oder im Handy-Shop abholen.

Löschen privater Daten
Vor der Weiter- oder Rückgabe alter Handys sollten Nutzer private Daten wie das Adressbuch, Nutzerprofile von sozialen Netzwerken, Online-Banking-Zugänge oder auch Fotos und Videoclips löschen. Am einfachsten ist es, alle Nutzerdaten des Telefons über entsprechende Funktionen („Zurücksetzen des Gerätes“) komplett zu löschen. Zuvor sollte das Gerät wenn möglich verschlüsselt werden. Bei neueren Smartphones ist dies bereits werksseitig voreingestellt.

Bei älteren Geräten lässt sich die Verschlüsselung in den Einstellungen für den internen Speicher bzw. unter dem Punkt Sicherheit einstellen, wo es den Punkt „Gerät verschlüsseln“ gibt. Wichtig: Die SD-Karte nicht vergessen! Vor dem Verkauf oder der Weitergabe diese am besten entfernen oder mit speziellen Tools überschreiben. Und auch die SIM-Karte nicht vergessen: Entfernen oder dreimal sowohl den PIN als auch den PUK falsch eingeben, um sie unbrauchbar zu machen.

Elektrogerätegesetz
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet stationäre Händler und Online-Händler mit einer Laden- beziehungsweise Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmeter seit 2016 zur Rücknahme von Elektroaltgeräten. Bei der 1:1-Rücknahme geben sie ein Altgerät kostenlos zurück, wenn sie ein gleichartiges Neugerät kaufen. Ist die Kantenlänge des Altgeräts kleiner als 25 Zentimeter, müssen es Händler auch dann zurücknehmen, wenn Verbraucher kein neues Gerät erwerben möchten. Einige Elektro-Großhändler bieten auch Rücknahmen über Automaten an, über die der Verbraucher im Gegenzug einen Wertgutschein erhält.

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverband Bitkom durchgeführt hat. Im Januar und Februar 2020 wurden dabei 1.004 Personen in Deutschland ab 16 Jahren telefonisch befragt. Die Umfrage ist repräsentativ.

Die Fragen lauteten: „Wie viele Alt-Handys bzw. Alt-Smartphones, die Sie einmal persönlich genutzt haben und jetzt nicht mehr verwenden, haben Sie zuhause liegen?“; „Haben Sie in der Vergangenheit schon einmal ein altes Handy oder Smartphone entsorgt bzw. verkauft?“; „Wie haben Sie Ihr/e altes/n Handy/s bzw. Smartphone/s in der Vergangenheit entsorgt?“; „Bevor Sie Ihr altes Handy bzw. Smartphone entsorgt bzw. verkauft haben: Welche der folgenden Maßnahmen haben Sie vorgenommen?“; „Warum heben Sie Ihre alten Handys bzw. Smartphones auf und entsorgen bzw. verkaufen diese nicht?“

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