Bußgeld gegen Mobilcom wegen unerlaubter Telefonwerbung
Unerlaubte Telefonwerbung
Die Bundesnetzagentur hat gegenüber der mobilcom-debitel GmbH eine Geldbuße in Höhe von 145.000 Euro wegen unerlaubter Werbeanrufe festgesetzt. Die Anrufe erfolgten, obwohl die Betroffenen keine wirksame Werbeeinwilligung erteilt hatten. Zusätzlich wurde vielen Angerufenen im Anschluss an den unerwünschten Werbeanruf ein Vertragsschluss zu einem Abo unterstellt.
„Mobilcom hat das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet und Verbrauchern in großem Umfang ungewollte Vertragsabschlüsse unterstellt. Gegen solche Unternehmen verhängen wir hohe Bußgelder“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Verschleiernde Werbeklausel
Mobilcom verwendete im Kleingedruckten ihrer Mobilfunk-Verträge eine vorformulierte Werbezustimmung, die nicht ausreichend erkennen lässt, dass Kunden neben Werbung zu Mobilcom auch Werbung einer großen Anzahl von Drittanbietern zu einer breiten Produktpalette zu erwarten hatten. Unternehmen müssen bei jedem Werbeanruf sicherstellen, dass eine Werbeeinwilligung vorliegt, die den europäischen Vorgaben entspricht.
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen klar erkennen können, von welchen Unternehmen und zu welchen konkreten Produkten sie Werbung zu erwarten haben. Werbende, die mit intransparenten und verschleiernden Klauseln arbeiten, müssen mit einem Bußgeldverfahren rechnen.
Weitere Werbeanrufe und Telefonterror trotz Werbeverbot
Viele Betroffene berichteten gegenüber der Bundesnetzagentur, dass trotz – teilweise schriftlicher – Untersagung weiterer Anrufe, gehäuft Kontaktaufnahmen erfolgten. Nach den Feststellungen der Bundesnetzagentur hatte es die Mobilcom unterlassen, für einen zügigen und vollständigen Datenaustausch zwischen den beteiligten Callcentern zu sorgen und so die ordnungsgemäße Beachtung von Werbewiderrufen zu gewährleisten.
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