Bundeswirtschaftsministerium hat sich im Fall des langjährigen Wirecard-Wirtschaftsprüfers EY eingeschaltet

E-Commerce: Digitale Bezahllösungen (Digital Payment)

Dienstag, 4. August 2020 um 11:02
Ernst & Young - EY - Unternehmenslogo

ASCHHEIM/MÜNCHEN IT-Times) - Das Wirtschaftsministerium in Berlin ermittelt seit geraumer Zeit im Fall Wirecard gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, besser noch unter Ernst & Young bekannt.

Ernst & Young ist bereits bei der Mega-Pleite des US-amerikanischen Stromversorgers Enron in Ungnade gefallen, der ebenfalls seine Bilanzen frisiert hatte und damit seinerzeit viele Pensionäre in den USA in den Ruin trieb.

EY ist bereits seit 2009 der Haus-Prüfungsgesellschaft der Wirecard AG, die innerhalb von kürzester Zeit, sozusagen aus vollem Lauf, Insolvenz anmelden musste, nachdem EY kein Testat mehr für das Geschäftsjahr 2019 ausstellen wollte.

In den Vorjahren war dies aber offensichtlich kein Problem für EY, denn diese Testate wurden für alle Jahre ausgestellt. Nun stand aber EY unter besonderem Druck, denn der Wettbewerber KPMG hatte einige Ungereimtheiten festgestellt.

EY habe im Rahmen der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2019 Fälschungen von Dokumenten entdeckt, die den zuständigen Behörden sowie Wirecard mitgeteilt wurden. Auf Treuhandkonten sollen 1,9 Mrd. Euro fehlen, die es vielleicht nie gab.

KPMG wurde im Oktober 2019 vom Aufsichtsrat der Wirecard AG auf Druck von Großinvestoren beauftragt, eine Sonderprüfung der Bücher für die Jahre 2016 bis einschließlich 2018 durchzuführen.

Dabei wurde KPMG gleich mehrfach fündig. Insbesondere konnte die Gesellschaft die Echtheit von Umsätzen und Gewinnen der Wirecard AG mit Drittpartnern im Ausland nicht feststellen, da die notwendigen Informationen nicht gegeben wurden.

Im Wirtschaftsministerium wird schon seit Monaten gegen die Wirecard-Prüfer von EY ermittelt. Die beim Bundeswirtschaftsministerium angesiedelte Wirtschaftsprüfer-Aufsicht Apas untersucht die Sache im Wirecard-Bilanzskandal.

Dabei soll die Apas sämtliche Jahres- und Konzernabschlussprüfungen der Wirecard AG ab dem Jahr 2015 durch EY "auf die Einhaltung der gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben" untersuchen.

Meldung gespeichert unter: Mobile Payment, E-Commerce, Online-Payment, Ernst & Young (EY), Wirecard, Software, IT-Services

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