Wirecard: KPMG sieht keine wesentlichen Probleme - Jahresabschluss verschoben - Aktienkurs bricht ein

E-Commerce: Digitale Bezahllösungen (Digital Payment)

Dienstag, 28. April 2020 um 09:22
KPMG

ASCHHEIM/MÜNCHEN (IT-Times) - Die Wirecard AG hat heute den lang ersehnten Bericht zur Untersuchung der Bücher durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG veröffentlicht.

Der Wirecard AG wurde heute am frühen Morgen von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG der Bericht zur Sonderuntersuchung der Bilanzen vorgelegt, der bereits gestern erwartet wurde.

„Belastende Belege für die öffentlich erhobenen Vorwürfe der Bilanzmanipulation wurden nicht gefunden. In allen vier Prüfbereichen - den Geschäftsbereichen Dritt-Partnergeschäft (Third Party Aquiring / TPA) und Merchant Cash Advance (MCA) / Digital Lending sowie bei den Geschäftstätigkeiten in Indien und Singapur – haben sich keine substanziellen Feststellungen ergeben, die für die Jahresabschlüsse im Untersuchungszeitraum 2016, 2017 und 2018 zu Korrekturbedarf geführt hätten“, so ein offizielles Statement.

Das nach Umsatz wichtige Geschäft mit Partnerunternehmen, das unter der Bezeichnung TPA geführt wird und immer wieder für Verunsicherung sorgte, sei für die Jahre 2016 bis 2018 „ausreichend“ nachgewiesen, sagt KPMG.

Allerdings konnten „nicht alle angeforderten Daten beschafft werden, die einen Nachweis der Umsatzerlöse in diesen Jahren erfüllt hätten, da sich diese Unterlagen überwiegend im Zugriffsbereich der Dritt-Partner befinden“, hieß es weiter.

Diese wurden offenbar gar nicht erst angefordert und/oder nicht von den Partnern zur Verfügung gestellt. Wirecard teilte zudem mit, nun die notwendigen Daten von Partnern auch selbst vorzuhalten.

KPMG wies zudem auf „Dokumentations- und Organisationsschwächen im Untersuchungszeitraum“ hin. Seit 2019 sollen diese durch den Aufbau der Globale Compliance Organisation und mit Unterstützung externer Berater behoben sein, sagt Wirecard.

Zur Geschäftstätigkeit von Wirecard in Singapur sieht KPMG unterdessen „keinen weiteren Prüfbedarf“. Auch das „Merchant Cash Advance" Geschäft der Wirecard-Gesellschaften in der Türkei und in Brasilien sei rechtlich zulässig.

Darüber hinaus sei der seinerzeit hohe Kaufpreis für die Übernahme des „Payment-Geschäftes" einer indischen Unternehmensgruppe im Ermessen der Wirecard AG gewesen, die damit den Markteintritt in Indien vorbereitete.

Meldung gespeichert unter: Mobile Payment, E-Commerce, Online-Payment, Wirecard, Internet

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