Bundesnetzagentur veröffentlicht Regelungen zum mobilen Bezahlen

E-Commerce: Mobile-Bezahllösungen (Mobile Payment)

Donnerstag, 10. Oktober 2019 um 19:33
Bundesnetzagentur

Präsident Homann: „Unsere Festlegung schützt Verbraucher vor ungewollten Abrechnungen und berücksichtigt die Interessen der Marktakteure“

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

P R E S S E M I T T E I L U N G

Die Bundesnetzagentur hat verbraucherschützende Vorgaben zum Bezahlen über die Mobilfunkrechnung festgelegt. Mobilfunkunternehmen müssen die Vorgaben spätestens bis zum 1. Februar 2020 einführen. 

Technische, administrative und finanzielle Maßnahmen machen das mobile Bezahlen sicherer und transparent,“ sagt Homann und betont „der beste Verbraucherschutz ist dann gegeben, wenn unseriöse Anbieter nicht an die Abrechnungsplattformen der Mobilfunkanbieter angebunden werden. Dazu macht die Bundesnetzagentur in ihrer Entscheidung Vorgaben.

Neue Regelungen zur Abrechnung von Drittanbieterdienstleistungen

Die neuen Regeln schreiben Mobilfunkunternehmen vor, dass Drittanbieterdienstleistungen nur abgerechnet werden dürfen, wenn:

  • eine technische Umleitung erfolgt, bei der ein Kunde im Rahmen des Bezahlvorgangs für eine Drittanbieterleistung von der Internetseite des Drittanbieters auf eine Internetseite eines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird (Redirect).
  • oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).

Meldung gespeichert unter: Mobile, Mobile Payment, Online-Payment, Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Carrier), Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Internet, Regulierer

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