Bundesnetzagentur veröffentlicht Regelungen zum mobilen Bezahlen

E-Commerce: Mobile-Bezahllösungen (Mobile Payment)

Donnerstag, 10. Oktober 2019 um 19:33

Während das Redirect alleine eine technische Lösung vorgibt, basiert das alternativ anwendbare Kombinationsmodell auf einer Vielzahl von Sicherungsmechanismen. Das Kombinationsmodell sieht dabei auch einen zwingenden Einsatz des Redirects bei Abonnementdiensten vor.

Unterschiede ergeben sich bei Einzelkäufen sowie bei besonders vertrauenswürdigen Drittanbietern, bei denen sich Kunden durch Login identifizieren. Im Gegenzug kann sich ein Kunde in einer Vielzahl von Fällen auf eine Geld-Zurück-Garantie der Mobilfunkanbieter bei ungewollten Drittanbieter-Abrechnungen berufen.

Evaluierung der Entscheidung

Es ist ein regulärer Überprüfungszeitraum von vier Jahren vorgesehen. Die Mobilfunkunternehmen werden verpflichtet, aktiv an der Überprüfung mitzuwirken. Die Entscheidung der Behörde wird im Amtsblatt 20/2019 Verfügung Nr. 108 am 16. Oktober 2019 veröffentlicht. Der vollständige Text ist bereits auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/tk-festlegung veröffentlicht.

Verbraucher, die Probleme mit der Abrechnung von Drittanbieterdiensten über ihre Mobilfunkrechnung haben, können sich online an die Bundesnetzagentur wenden unter: www.bundesnetzagentur.de/drittanbieter. ____________________________________________________________________________________________
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