Bundesnetzagentur rät zur Vorsicht bei smartem Spielzeug als Weihnachtsgeschenk

Weihnachten 2020

Freitag, 27. November 2020 um 13:50

Futter-/Leckerliautomaten mit Kamera und/oder Mikrofon

Futter-/Leckerliautomaten für Haustiere können verboten sein, wenn sie heimlich Bilder bzw. Audiodateien per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers übertragen können. 

Darauf sollten Verbraucherinnen und Verbraucher achten

  1. Verfügt ein Gegenstand über eine funkfähige Kamera oder ein funkfähiges Mikrofon? 
  2. Werden Bild- oder Audiodateien kabellos an den Hersteller übertragen? Dann muss der Aufgenommene hierüber die volle Kontrolle haben!
  3. Kann auf das Mikrofon oder die Kamera heimlich von extern zugegriffen werden? Dann ist ein Gerät verboten! 

Die Bundesnetzagentur rät Verbrauchern, sich vor dem Kauf von vernetzten Alltagsgegenständen über deren genaue Funktionsweise zu informieren. Außerdem sollten die Produktbeschreibung und Datenschutzbestimmungen der dazugehörigen Apps genau geprüft werden. 

Bundesnetzagentur hilft bei Fragen weiter 

Bei Unklarheiten, ob ein bestimmter Gegenstand verboten ist, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an die Bundesnetzagentur wenden: per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 030/22480-500 (Mo.- Fr. von 09:00 bis 12:00 Uhr). 

Weitere Informationen der Bundesnetzagentur zu verbotenen Sendeanlagen: www.bundesnetzagentur.de/verbotenesendeanlagen.

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