Bundesnetzagentur rät zur Vorsicht bei smartem Spielzeug als Weihnachtsgeschenk
Weihnachten 2020
„Smarte Spielzeuge sehen oft harmlos aus. Sobald sie jedoch unbemerkt Ton oder Bild aufnehmen und diese Daten weitersenden können, sind sie verboten“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Es lohnt sich, Smart Toys auf dem Wunschzettel kritisch zu prüfen und die Produktbeschreibung genau zu lesen.“
Produktkategorien
Die Bundesnetzagentur warnt insbesondere vor folgenden Produktkategorien:
Smart Toys
Per App gesteuerte Roboter, sprechende Puppen oder vernetzte Kuscheltiere – Spielzeug, das funkfähig und Gespräche eines Kindes und anderer Personen mithören oder heimlich beobachten kann, ist in Deutschland verboten. Erlaubt ist Spielzeug, das die Fragen eines Kindes beantwortet, ohne dafür eine Internetverbindung aufzubauen und Daten zum Beispiel den Hersteller zu übermitteln.
Smartwatches mit Abhör- oder verdeckter Bildaufnahmefunktion
Verfügt eine Smartwatch zusätzlich zu einer normalen Telefonfunktion über eine Abhörfunktion (oft bezeichnet als "voice monitoring", "Babyphonefunktion", "one-way conversation") oder eine verdeckte Bildaufnahmefunktion, ist diese in Deutschland verboten. Das Mikrofon bzw. die Kamera der Smartwatch kann in diesen Fällen entweder per App oder per SMS-Befehl aktiviert werden, sodass alle Stimmen und Geräusche im Umfeld der Uhr mitgehört oder unbemerkt Bilder angefertigt werden können. Weder der Träger der Uhr noch die Gesprächspartner des Uhrenträgers können dies erkennen.
GPS-/GSM-Tracker mit Abhörfunktion
Mit GPS-/GSM-Trackern können gestohlene Fahrzeuge oder entlaufene Haustiere geortet werden. Zu geschäftlichen Zwecken werden sie in Firmenfahrzeugen oder LKW-Flotten eingebaut. Sobald die Tracker eine Abhörfunktion haben, die per App oder SMS-Befehl aus der Ferne aktiviert werden kann, sind sie in Deutschland verboten. Diese Abhörfunktion kann grundsätzlich jeder aktivieren, der Kenntnis von der Telefonnummer der SIM-Karte des GPS-/GSM-Trackers hat.
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