Breitbandausbau: Konsultation zu Entgeltmaßstäben für Mitnutzung und Mitverlegung

Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland

Dienstag, 6. Februar 2018 um 19:14

Im Gegensatz dazu sind Telekommunikationsnetzbetreiber direkt in ihrer Geschäftstätigkeit betroffen, da in vielen Fällen ein wettbewerbliches Verhältnis zwischen verpflichtetem und nachfragendem Telekommunikationsnetzbetreiber besteht. In dieser Hinsicht stellt die Konsultation insbesondere dar, wie Entgeltmaßstäbe so angewendet werden können, dass die Anreize zur Erstinvestition für Telekommunikationsunternehmen trotz vorhandener Zugangs- und Koordinierungsverpflichtungen erhalten bleiben.

Diskussionsprozess mit dem Markt

Die Konsultation soll als Startpunkt einer Diskussion mit Marktteilnehmern dienen und zunächst das gemeinsame Verständnis der ökonomischen Zusammenhänge bei der Bestimmung fairer, angemessener und diskriminierungsfreier Entgelte nach dem DigiNetzG befördern.

Ziel des Konsultationsprozesses ist es, auf Basis der im Dokument dargelegten ökonomischen Prinzipien freiwillige Verhandlungen über Mitnutzung oder Mitverlegung zwischen beteiligten Marktakteuren zu erleichtern und  notwendige Entgeltentscheidungen der nationalen Streitbeilegungsstelle in transparenter Weise zu unterstützen.

Alle Marktteilnehmer sind aufgefordert, bis zum 9. April 2018 zu dem heute veröffentlichten Konsultationsdokument und den enthaltenen Fragen Stellung zu nehmen. Das Dokument ist unter www.bundesnetzagentur.de/konsultation_entgeltmassstaebe_diginetzg veröffentlicht.

Streitbeilegungsstelle

Die Bundesnetzagentur nimmt zusätzlich die Aufgaben einer zentralen Informations- und nationalen Streitbeilegungsstelle nach dem
DigiNetzG wahr. Die zentrale Informationsstelle soll Netzbetreiber über vorhandene Netzinfrastrukturen informieren, die Streitbeilegungsstelle auftretende Streitfragen rasch und verbindlich klären.

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Die Bundesnetzagentur ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zu den zentralen Aufgaben der Regulierungsbehörde gehört die Aufsicht über die Märkte Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahn.

Die Bundesnetzagentur sorgt u.a.dafür, dass möglichst viele Unternehmen die Leitungsinfrastruktur in diesen Bereichen nutzen können, damit Verbraucherinnen und Verbraucher von Wettbewerb und günstigen Preisen profitieren.

Mit Hauptsitz in Bonn und weiteren zentralen Standorten in Mainz und Saarbrücken sowie 46 Außenstellen in ganz Deutschland beschäftigt die Behörde über 2900 Mitarbeiter.

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Meldung gespeichert unter: Breitband, Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Regulierer

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