Bitkom zur EuGH-Entscheidung über das deutsche Leistungsschutzrecht

EuGH

Donnerstag, 12. September 2019 um 10:32

De facto fördern Suchmaschinen den Zugriff auf Webseiten von Presseverlegern. Sie führen den Internetnutzer über Suchergebnisse zu den passenden Online-Inhalten. Soziale Netzwerke vergrößern die Reichweite für Verlagsangebote deutlich. Gerade kleinere Verlegerinnen und Verleger profitieren davon. Die Politik darf die Fehler des deutschen Leistungsschutzrechts bei der Umsetzung eines europäischen Leistungsschutzrechts nicht wiederholen.“

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