Bitkom zur EuGH-Entscheidung über das deutsche Leistungsschutzrecht

EuGH

Donnerstag, 12. September 2019 um 10:32

Berlin, 12. September 2019
Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass das in Deutschland im Jahr 2013 erlassene Leistungsschutzrecht für Presseverleger aufgrund eines Verfahrensfehlers nicht anwendbar ist.

BITKOM

Durch das Leistungsschutzrecht sollten nicht nur wie bisher Journalisten und Autoren selbst Ausschließlichkeitsrechte an Nachrichteninhalten haben, sondern auch Presseverleger.

Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
„Das Leistungsschutzrecht war ganz offenkundig nicht nur handwerklich schlecht gemacht. Es war auch ein Bremsklotz für den freien Informationsfluss und die Medienvielfalt im Internet. In Deutschland verursacht es vor allem Gerichts- und Anwaltskosten. Viel entscheidender als die Debatte um frühere Verfahrensfehler ist aber die anstehende Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform, die ein noch schärferes Leistungsschutzrecht für die EU vorsieht.

Meldung gespeichert unter: Leistungsschutzrecht, Suchmaschinen, Social Media (soziale Medien), Europäischer Gerichtshof (EuGH), BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Internet, Verbände

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