Bitkom zum deutsch-französischem Kompromiss über geplante Upload-Filter
EU-Urheberrechtsrichtlinie
Mit der E-Commerce-Richtlinie ergänzt durch umfangreiche höchstrichterliche Rechtsprechung besteht bereits ein angemessener und flexibler Rechtsrahmen zum Schutz von Urheberrechten im Internet. Ihn sollte man stärken und weitere Angriffe auf die Meinungsfreiheit unterlassen.
Der jetzt vorgelegte Kompromiss ist nicht mehr als ein diplomatisches Lippenbekenntnis. Die dort definierten Grenzen sind so gesteckt, dass auch kleinere und mittlere Unternehmen gezwungen werden, Upload-Filter einzuführen.“
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