Bitkom zum Abschlussbericht der Datenethikkommission

Datenschutz

Donnerstag, 24. Oktober 2019 um 09:55

Vorschläge zur Regulierung von Algorithmen schießen über das Ziel hinaus

Pflicht zur Bereitstellung von Daten muss die Ausnahme bleiben

Bitkom veröffentlicht Publikation „Blick in die Blackbox – Nachvollziehbarkeit von KI-Algorithmen in der Praxis“

BITKOM

Berlin, 23. Oktober 2019

Der Digitalverband Bitkom hat anlässlich des heute vorgelegten Abschlussberichts der Datenethikkommission der Bundesregierung vor Regulierungswut gewarnt. „Wir begrüßen sehr, dass wir in Deutschland einen breiten gesellschaftlichen Dialog über Datenethik führen. Unser Wertekodex gilt auch in der digitalen Welt und wir müssen ihn dort konsequent zur Geltung bringen“, sagte Bitkom-Präsident Achim Berg. „Ziel kann aber nicht sein, den Weg in die digitale Welt zu verstellen und Deutschland zu einem analogen Inselstaat zurückzubauen.“

Bei Algorithmen, dem Umgang mit Daten und Künstlicher Intelligenz müsse man weg von einer theoretischen Diskussion, die sich nahezu ausschließlich um Risiken und Gefahren drehe und hinein in die Praxis, um die Chancen neuer Technologien für die Lösung der großen aktuellen Herausforderungen unserer Gesellschaft zu nutzen.

Bei der Debatte über einen Datenzugang begrüßt Bitkom das Anliegen einer möglichst breiten Beteiligung an vorhandenen Daten, etwa bei Open-Data-Initiativen. Eine allgemeine Verpflichtung für Unternehmen, eigene Daten allgemein zur Verfügung stellen zu müssen, lehnt Bitkom ebenso wie die Datenethikkommission ab. „Man sollte deutsche Unternehmen nicht zwingen, die von ihnen erhobenen Daten letztlich auch der Konkurrenz zur Verfügung zu stellen.

Unsere internationalen Wettbewerber klopfen sich auf die Schenkel, wenn wir ihnen unsere Datenschätze auf dem Silbertablett überreichen. Datenzugangsregeln können und dürfen nur sehr punktuell greifen“, so Berg. „Es geht beim Datenzugang auch um wichtige Fragen von Innovationskraft, Datenschutz sowie Vertragsfreiheit und Marktentwicklungschancen.“ Nach Ansicht des Bitkom sind die geltenden Gesetze und Vorschriften ausreichend. Datenzugang sollte grundsätzlich auf dem Prinzip der Vertragsfreiheit und damit der Freiwilligkeit beruhen.

Meldung gespeichert unter: Datenschutz, Künstliche Intelligenz (KI, Artificial Intelligence=AI), Bundesregierung, BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Internet, Verbände

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