Bitkom fordert Rechtssicherheit bei lokal genutzten Mobilfunkfrequenzen
5G - Mobilfunkstandard: Frequenz-Auktionen
Somit können einzelne Unternehmen jetzt den vollen reservierten Frequenzbereich beantragen. In diesem Frequenzbereich dürfen zu Recht keine regionalen öffentlichen Mobilfunknetze aufgebaut werden. Dies ist wichtig, um für den Aufbau bundesweiter Mobilfunknetze die notwendige Rechts- und Planungssicherheit zu erreichen.
Die Bundesnetzagentur muss nun verbindlich erklären, dass sie diese Regel ohne Änderungsvorbehalt dauerhaft umsetzen wird. Unsicherheit ist Gift für Investitionen. Nur durch eine dauerhafte und verlässliche Festlegung auf eine Verwendung der reservierten Frequenzen ausschließlich für lokale, private Netze, die auch zukünftig keinen Anspruch auf National Roaming haben, kann die notwendige Planungssicherheit erreicht werden.“
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