Bitkom fordert Rechtssicherheit bei lokal genutzten Mobilfunkfrequenzen

5G - Mobilfunkstandard: Frequenz-Auktionen

Freitag, 22. März 2019 um 12:56

Berlin, 22. März 2019 
Im Zuge der Frequenzvergabe für 5G hat die Bundesnetzagentur einen Teil des Spektrums, konkret im Bereich von 3,7 GHz bis 3,8 GHz, für eine lokale Nutzung reserviert.

BITKOM

Dieser Frequenzbereich soll insbesondere für 5G im Rahmen lokaler Anwendungen genutzt werden, beispielsweise für Anwendungen im Kontext von Industrie 4.0. Jetzt hat die Bundesnetzagentur die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für das vorgesehene Antragsverfahren veröffentlicht, welche die Bedingungen für die Nutzer und Nutzungen konkretisieren soll.

Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:

„Wir begrüßen es, dass die Bundesnetzagentur den reservierten Frequenzbereich ausschließlich für lokal begrenzte Anwendungen bereitstellen möchte. Industrieunternehmen und anderen Unternehmen wird dadurch ermöglicht, auf dem eigenen Gelände private 5G-Netze aufzubauen. Konsequenterweise sieht die Bundesnetzagentur auch keine Aufteilung für Indoor- und Outdoor-Nutzungen vor, die den für Unternehmen verfügbaren Frequenzbereich eingegrenzt hätte.

Meldung gespeichert unter: Bundesnetzagentur, Mobile, Industrie 4.0, 5G, Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Carrier), BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Internet, Verbände

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