Bitkom fordert Rechtssicherheit bei lokal genutzten Mobilfunkfrequenzen
5G - Mobilfunkstandard: Frequenz-Auktionen
Dieser Frequenzbereich soll insbesondere für 5G im Rahmen lokaler Anwendungen genutzt werden, beispielsweise für Anwendungen im Kontext von Industrie 4.0. Jetzt hat die Bundesnetzagentur die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für das vorgesehene Antragsverfahren veröffentlicht, welche die Bedingungen für die Nutzer und Nutzungen konkretisieren soll.
Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:
„Wir begrüßen es, dass die Bundesnetzagentur den reservierten Frequenzbereich ausschließlich für lokal begrenzte Anwendungen bereitstellen möchte. Industrieunternehmen und anderen Unternehmen wird dadurch ermöglicht, auf dem eigenen Gelände private 5G-Netze aufzubauen. Konsequenterweise sieht die Bundesnetzagentur auch keine Aufteilung für Indoor- und Outdoor-Nutzungen vor, die den für Unternehmen verfügbaren Frequenzbereich eingegrenzt hätte.
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