Besserer Schutz vor Manipulation von Rufnummern ab 1. Dezember

Call-ID-Spooffing

Dienstag, 29. November 2022 um 17:34
Bundesnetzagentur

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

PRESSEMITTEILUNG 

Am 1. Dezember treten gesetzliche Neuregelungen zum besseren Schutz vor sogenanntem Call-ID-Spoofing in Kraft.

Immer wieder verschleiern Kriminelle die wahre Herkunft eines eingehenden Anrufs, indem im Telefondisplay eine gefälschte Rufnummer angezeigt wird. Ab 1. Dezember sind Kundinnen und Kunden endlich besser davor geschützt,“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. 

Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen nun technisch sicherstellen, dass

  • Anrufe abgebrochen werden, bei denen Rufnummer der Notrufe 110 und 112, hochpreisige Rufnummern (0)900, (0)137 und Nummern für Auskunfts- und Kurzwahldienste fälschlicherweise angezeigt werden sowie
  • bei Anrufen aus ausländischen Netzen keine deutschen Rufnummern als Absenderinformation angezeigt werden. Die Nummernanzeige muss in solchen Fällen unterdrückt werden. Hiervon ausgenommen sind Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming.

Identitätstäuschung durch Call-ID-Spoofing

Durch das Aufsetzen gefälschter Rufnummern werden Verbraucherinnen und Verbraucher vielfach über die Identität der Anrufenden getäuscht. Zum Teil haben diese Anrufe einen kriminellen Hintergrund. 

Der ganz überwiegende Anteil an Anrufen mit manipulierten Rufnummern hat seinen Ursprung in ausländischen Netzen oder wird über ausländische Netze nach Deutschland geroutet. Die neuen technischen Schutzmechanismen haben das Ziel, dass man sich bei Erhalt eines Anrufs von einer deutschen Rufnummer darauf verlassen kann, dass der Anruf vom berechtigten Nummerninhaber erfolgt. 

Meldung gespeichert unter: Mobile, Festnetz, Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Carrier), Telekommunikationsnetzbetreiber (Carrier), Telefonnummer, Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Regulierer

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