Wirecard nimmt zum Indien-Artikel der „Financial Times“ offiziell Stellung

E-Commerce: Digitale Bezahllösungen (Digital Payment)

Freitag, 20. Dezember 2019 um 11:45
Wirecard Büro Indien

ASCHHEIM/MÜNCHEN (IT-Times) - Der deutsche Payment-Dienstleister Wirecard hat eine Stellungnahme zum jüngsten Artikel der „Financial Times“ (FT) auf seiner Website veröffentlicht.

Darin heißt es, dass es sich bei dem jüngsten Artikel der FT nur um eine „Wiederholung alter Behauptungen, die zuvor mehrfach Gegenstand unabhängiger Prüfungen waren und sich als unbegründet erwiesen haben“ handelt.

Im Oktober 2015 habe Wirecard eine Akquisition in Indien getätigt und ein „Retail-gestütztes E-Commerce-Netzwerk“ sowie mehrheitlich den „damals führenden inländischen (IMPS) Überweisungsdienstleister“ erworben. Zweites Unternehmen emittiert lizenzierte Prepaid Zahlungsinstrumente (PPI).

Es sei zudem eine „gründliche Due Diligence der erworbenen Vermögenswerte“ durch Wirecard durchgeführt worden. Wirecard übernahm seinerzeit Hermes i Ticket und GI Technology, das Payment-Business von Great India Retail.

Als Kaufpreis für das indische Payment-Geschäft wurden insgesamt 340 Mio. Euro aufgerufen. Dieser Betrag wurde in dem aktuellen Statement der Wirecard AG vom 19. Dezember 2019 allerdings nicht bestätigt.

Erworben habe man in 2015 nicht nur Lizenzen, sondern auch den „führenden indischen Betreiber von inländischen Überweisungen, der täglich mehr als 100.000 Einzelhandelspartner und Millionen von Verbrauchern in ganz Indien erreicht“.

In die damalige Bewertung soll zudem das „Wachstumspotenzial der indischen Zahlungsverkehrsbranche“ sowie eine „einzigartige Positionierung der Unternehmen auf dem indischen Markt“ eingepreist worden sein.

Andere indische Payment-Unternehmen, die Wirecard seinerzeit ebenfalls beobachtet haben will, wären zwischen 500 Mio. bis 1,5 Mrd. US-Dollar bewertet worden, waren jedoch unprofitabel.

Hingegen zeige der Markt für digitale Zahlungsdienstleistungen in Indien seither einen starken Aufwärtstrend.

Mit Unterzeichnung des Kaufvertrages für die beiden indischen Unternehmen im Oktober 2015 habe Wirecard über „keinerlei Informationen über die Kaufpreise, die an frühere Aktionäre der erworbenen Vermögenswerte aus früheren Anteilsübertragungen ohne Beteiligung von Wirecard gezahlt wurden“, gehabt, so das offizielle Statement.

Meldung gespeichert unter: Mobile Payment, E-Commerce, Online-Payment, Mergers & Acquisitions (M&A), Wirecard, Hintergrundberichte, Software, IT-Services, Internet

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