Wirecard - in dieser Woche könnte noch etwas passieren
E-Commerce: Digitale Bezahllösungen (Digital Payment)
Es geht um Untersuchungen wegen des Verdachts auf Markt- und Bilanzmanipulation sowie auch Betrug, Fälschung und Erpressung. Dazu wurden bereits mehrere Tochtergesellschaften der Wirecard AG in Asien durchsucht.
Bislang ist nicht viel nach außen gedrungen, das aber könnte sich in dieser Woche ändern, wenn der Bericht der eingeschalteten Anwaltskanzlei vorgelegt werden soll, so Jan Willmroth und Nils Wischmeyer von der Süddeutschen Zeitung.
Die Bafin hatte nach einem Bericht der Financial Times in Abstimmung mit der europäischen Wertpapieraufsicht Esma Leerverkäufe bei Wirecard-Aktien am 18. Februar 2019 für einen bestimmten Zeitraum (bis zum 18. April 24:00 Uhr) untersagt.
Mit Leerverkäufen können Spekulanten und Hedge-Fonds Aktien, die sie gar nicht besitzen, verkaufen, indem sie sich diese bei Banken ausleihen. Sie spekulieren auf fallende Kurse und kaufen die Aktien dann zu niedrigeren Preisen wieder ein, um ihre Position zu schließen. Die Differenz abzgl. einer Leihgebühr ist dann der Gewinn.
Offenbar befürchtete die Bafin mit dieser drastischen Maßnahme auch, dass der gesamte deutsche Aktienmarkt durch diese Angelegenheit in Verruf geraten könnte, immerhin ist die Wirecard AG seit September 2018 ein Dax-Unternehmen.
Zumindest aber könnte der Finanzsektor, der ohnehin mit der Situation der Commerzbank und der Deutschen Bank schon schwer angeschlagen ist, ein potenzielles Ziel derartiger Attacken sein.
Das Verbot der Bafin für das Short-Selling von Wirecard Aktien könnte allerdings bereits vor Ablauf der Frist wieder aufgehoben oder auch weiter verlängert werden. Bislang ist unklar, wohin die Reise geht.
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