Wirecard: Bafin stoppt Leerverkäufe - was dahinter steckt
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Bei Short-Angriffen handelt es sich um Leerverkäufe, d.h., Spekulanten verkaufen eine hohe Stückzahl an Aktien, die sie noch gar nicht besitzen. Sie setzen also auf fallende Kurse und hoffen, später günstiger wieder einsteigen zu können, um die offene Position zu schließen.
Es ist nichts anderes als eine Wette auf fallende Kurse. Diese hat dazu geführt, dass der Aktienkurs von Wirecard seine Stabilität komplett verloren hat. Doch damit ist erst einmal Schluss - zumindest temporär.
Die Bundesaufsicht für das Finanzwesen - kurz BaFin - hat heute genau dieses Geschäft nun bei der Wirecard AG untersagt. Sie nennt es eine „Allgemeinverfügung zum Verbot der Begründung und Vergrößerung von Netto-Leerverkaufspositionen.
Ab beute ist es verboten, neue Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard AG (DE0007472060) aufzubauen. Zudem können bestehende Netto-Leerverkaufspositionen nicht mehr erhöht werden.
Das Verbot gilt ab heute und läuft bis zum 18. April 2019, 24:00 Uhr. Die Verfügung basiert auf dem Artikel 20 Verordnung Nr. 236/2012 (EU-LeerverkaufsVO). Natürlich ist nun zunächst die Luft aus Angelegenheit genommen worden.
Die BaFin will mit dieser Verordnung erst einmal für Ruhe im Markt sorgen und Kleinanleger vor noch größeren Verlusten schützen. Ob das allerdings gelingt, ist äußerst fraglich.
Darüber hinaus will die deutsche Aufsichtsbehörde auch den Fall Wirecard näher unter die Lupe nehmen. Vorgeworfen wird dem Unternehmen aus Aschheim Bilanzfälschung.
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