VATM fordert Beschluss zum TK-Entschädigungsgesetz
BKA-Gesetzentwurf will Herausgabeansprüche des Staates noch stärker ausweiten
Köln, 03. Juli 2008. Anlässlich des morgen im Bundesrat zur Beratung stehenden Entwurfes für ein BKA-Gesetz fordert der VATM nachdrücklich, die seit langem zugesagte und zwingend erforderliche Entschädigung der Wirtschaft für staatlich veranlasste Telekommunikations-Überwachungsmaßnahmen zu regeln. „Seit Jahren wird uns dieses von der Politik zugesagt, aber nicht umgesetzt. Stattdessen müssen die Unternehmen immer mehr Aufgaben für den Staat bei der Verbrechensbekämpfung und -verfolgung übernehmen, ohne dafür angemessen entschädigt zu werden“, so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner: „Vergangenes Jahr kamen die Verpflichtungen durch das TK-Überwachungsneuregelungsgesetz und damit der sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung bei 38 Millionen Telekommunikationshaushalten und rund 100 Millionen Mobilfunkverträgen hinzu. Durch den BKA-Gesetzentwurf steht nun eine weitere Ausweitung der Überwachungspflichten vor der Tür, und die Schieflage droht sich erneut zu verschärfen.“
„So sehr die Branche die wichtige Arbeit der Strafverfolgungsbehörden unterstützt: Wenn der Staat Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen vornimmt und dazu private Unternehmen verpflichtet, müssen die Kosten auch vom Staat übernommen werden. Das sieht unsere Verfassung so vor“, betont Grützner. Das habe auch das Berliner Verwaltungsgericht mit seiner gestrigen Entscheidung zur Auslandskopfüberwachung bestätigt, nach der eine Inanspruchnahme der TK-Unternehmen ohne Entschädigung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei. Sowohl Investitions- als auch Betriebskosten für staatliche Überwachungsmaßnahmen werden von den TK-Unternehmen bislang größtenteils alleine getragen. Die derzeitige Regelung, die Anbieter mit 17 Euro pro Stunde abzufinden, wird den Aufwänden der Unternehmen in keinster Weise gerecht und bringt Netzbetreiber und Serviceprovider in Bedrängnis. Sie müssen teure Infrastruktur, Technik und qualifiziertes Personal vorhalten sowie entsprechende Schnittstellen für die Behörden zur Verfügung stellen.
Daher hatte der VATM auch den 2007 aus der Mitte des Bundestages eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen ausdrücklich begrüßt, der Entschädigungspauschalen zur teilweisen Erstattung der laufenden Kosten vorsieht. „Die Beratungen im Bundestag zu diesem TK-Entschädigungsneuordnungsgesetz müssen unbedingt zügig fortgeführt werden, damit die seit Jahren ausstehenden Entschädigungsregeln auf jeden Fall noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten können. Alles andere wäre aus Sicht der Branche nicht akzeptabel“, so der VATM-Geschäftsführer.
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