VATM: Berichtsentwürfe des Europäischen Parlaments zum neuen TK-Rechtsrahmen gehen in die richtige Richtung

Mittwoch, 23. April 2008 um 13:03
VATM

VATM: Berichtsentwürfe des Europäischen Parlaments zum neuen TK-Rechtsrahmen gehen in die richtige Richtung

„Anpassung des Vetorechts ist jedoch dringend erforderlich“

Köln, 23. April 2008. Die drei heute in Straßburg vorgestellten Berichtsentwürfe des Europäischen Parlaments zur Überarbeitung des Telekommunikationsrechtsrahmens weisen aus Sicht des VATM grundsätzlich in die richtige Richtung. „Dennoch gilt es, auf einige Punkte besonderes Augenmerk im Sinne der Verbraucher und des Wettbewerbs zu richten und nachzubessern“, betont VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.

NGN: EU will neue Monopole zu Recht verhindern

Die für die Überarbeitung der Rahmenrichtlinie zuständige Berichterstatterin Catherine Trautmann weise in ihrem Entwurf völlig zu Recht darauf hin, dass beim neuen Netzwerk Next Generation Network (NGN) der Wettbewerb unbedingt erhalten bleiben müsse. „Nur so können auch den Bürgern außerhalb der Ballungszentren tragfähige Lösungen angeboten werden“, unterstreicht Grützner. „Dabei muss alles daran gesetzt werden, den Ausbau finanzierbar zu machen.“

„In jede Straße, die aufgerissen wird, müssen ab sofort Leerrohre für die Telekommunikations-Infrastruktur der Zukunft gelegt werden. Anders wird es eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser vor allem auf dem Land nicht geben“, unterstreicht der VATM-Geschäftsführer. „Damit Glasfasernetze ebenso selbstverständlich bis ins Haus kommen wie heute Wasser- und Stromversorgung, sind die Länder gefordert, den Kommunen entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen.“ Baden-Württemberg geht hier mit gutem Beispiel voran und plant, die einschlägigen Verordnungen und Gesetze entsprechend zu ändern. Zudem fördert das Land seit Anfang April mit Festbeträgen die Verlegung von Leerrohren. 

Vetorecht an veränderten Regulierungsrahmen anpassen

Berichterstatter Pilar del Castillo lehnt die von der EU-Kommission vorgeschlagene Einrichtung einer europäischen TK-Regulierungsbehörde ab. Auch der VATM sieht eine Ausweitung der Regulierungsbefugnisse der Kommission kritisch. „Notwendig ist allerdings eine Anpassung des schon bestehenden Vetorechts an die heutigen Marktgegebenheiten. Hatte die EU bislang ausreichende Kontrollmöglichkeiten im Rahmen der Artikel-7-Verfahren bei Marktabgrenzung und Marktanalysen, so wird zukünftig den Regulierungsverfügungen eine zentrale Rolle zukommen“, so Grützner. „Daher sollte sich auch das Vetorecht der Kommission auf die für die Wettbewerbsentwicklung relevanten Regulierungsverfügungen konzentrieren.“ Ohne eine solche Anpassung käme es de facto zu deutlich verringerten Kontrollmöglichkeiten der EU-Kommission. „Eine solche Kontrolle hat sich in der Vergangenheit jedoch als unverzichtbar erwiesen, um Tendenzen zur Remonopolisierung in den Mitgliedstaaten zu verhindern und den Wettbewerb und damit auch die Interessen der Verbraucher zu stärken“, sagt der VATM-Geschäftsführer.

Call-by-Call darf nicht aus technischen Gründen wegfallen

In seinem Report zum Verbraucherschutz kommt Berichterstatter Malcolm Harbour zu dem Ergebnis, dass der Anbieterwechsel durch die Produktgestaltung der Marktbeherrscher nicht erschwert werden dürfe. „Genau aus diesem Grunde müsste aber sichergestellt werden, dass für die Kunden und für die Schaffung von Wettbewerb wichtige Produkte wie Call-by-Call auf keinen Fall aus technischen Gründen wegfallen dürfen“, betont Grützner. Der VATM fordert daher, dass der aus seiner Sicht unverständliche Vorschlag, den Artikel zur Betreiberauswahl und zur Betreibervorauswahl in der Universaldienstrichtlinie zu streichen, im wohlverstandenen Interesse der Verbraucher rückgängig gemacht werden muss.

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Meldung gespeichert unter: VATM, Telekommunikation

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