PayPal: Bundeskartellamt leitet kartellrechtliches Verfahren gegen Zahlungsdienstleister ein

E-Commerce: Digitale Bezahllösungen (Digital Payment)

Montag, 23. Januar 2023 um 16:00

BONN/ SAN JOSE (IT-Times) – Die deutsche Wettbewerbsaufsichtsbehörde Bundeskartellamt hat bekannt gegeben, ein Verfahren gegen den Online-Zahlungsabwickler PayPal eingeleitet zu haben.

Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie S.C.A., eine Tochtergesellschaft der PayPal Holdings Inc. (Nasdaq: PYPL, ISIN: US70450Y1038), eingeleitet.

Die Wettbewerbsaufsichtsbehörde wirft dem Zahlungsdienstleister vor, Wettbewerber zu behindern und eine Beschränkung des Preiswettbewerbs eingeleitet zu haben.

Gegenstand des laufenden Verfahrens des Bundeskartellamts sind die in den Nutzungsbedingungen von PayPal für Deutschland festgelegten „Regeln zu Aufschlägen“ und zur „Darstellung von PayPal“.

Nach diesen Vorgaben dürfen Händler ihre Waren und Dienstleistungen nicht zu niedrigeren Preisen anbieten, wenn Kunden für die Bezahlung eine günstigere Zahlungsmethode als PayPal wählen.

Ferner dürfen Verkäufer keine Präferenz für andere Zahlungsmethoden als PayPal zum Ausdruck bringen, oder z.B. deren Nutzung für Kunden komfortabler gestalten, so die Bundesbehörde.

„Diese Klauseln könnten den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen. Wir werden jetzt prüfen, welche Marktmacht PayPal zukommt und in wie weit Online-Händler darauf angewiesen sind, PayPal als Zahlungsmethode anzubieten. Wenn die Händler gehindert werden, die unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechende Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen, können sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten oder gar nicht erst auf den Markt kommen. Marktmächtige Zahlungsdienste könnten so weiteren Spielraum für die eigene Preissetzung erlangen. Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen", so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Meldung gespeichert unter: Mobile Payment, E-Commerce, Online-Payment, Bundeskartellamt, PayPal, Internet

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