Novelle des Personenbeförderungsgesetzes: Auf halber Strecke stehengeblieben

Mobility

Freitag, 4. Dezember 2020 um 12:32

Entwurf schafft dringend notwendige Rechtssicherheit für Pooling-Anbieter

Beibehaltung und Ausweitung der Rückkehrpflicht ist ein Anachronismus

Berg: „Chance verpasst, Mobilität digital und klimafreundlich zu entwickeln“

BITKOM

Berlin, 4. Dezember 2020

Nach Ansicht des Digitalverbands Bitkom ist der nun vorliegende Referentenentwurf für eine Novelle des Personenbeförderungsgesetzes nur ein erster Schritt in Richtung eines effizienteren und vernetzten Verkehrs. „Anbieter von Ride-Pooling erhalten Rechtssicherheit und die Bürger damit die Chance auf mehr kostengünstige und umweltfreundliche Mobilitätsangebote, auch außerhalb der Großstädte“, kommentiert Bitkom-Präsident Achim Berg den Vorschlag. „Die Autoren des Gesetzentwurfs haben aber die Chance verpasst, Mobilität konsequent digital und klimafreundlich zu entwickeln und sich von überholten, historischen Vorschriften zu trennen, die Innovationen erschweren oder verhindern.“

So soll auch im novellierten Gesetz an der sogenannten Rückkehrpflicht festgehalten werden. Damit werden Fahrer, die über Apps buchbar sind, weiterhin gezwungen, nach jeder Fahrt leer zum Betriebs- oder Wohnsitz zurückfahren, sofern sie keinen direkten Anschlussauftrag haben. Darüber hinaus können Kommunen die Rückkehrpflicht künftig auch auf Ride-Pooling-Anbieter ausweiten, so dass deren Fahrzeuge ebenfalls zum Betriebssitz zurückkehren müssten.

„Damit werden die Effizienzvorteile des Ride-Pooling konterkariert. Wege, die durch das Pooling mit den Fahrgästen eingespart werden, müssen dann stattdessen leer zurückgelegt werden“, sagte Berg. Erschwerend kommt hinzu, dass weiterhin der volle Mehrwertsteuersatz für private Pooling-Anbieter fällig wird, während kommunale Anbieter vom ermäßigten Satz profitieren.

Meldung gespeichert unter: Carsharing, Taxi-App (Ride-Hailing), Bundesregierung, BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Verbände, E-Mobility

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