MOU: Definition eines Memorandum of Understanding oder Letter of Intent - was hinter der Absichtserklärung steckt und was Sie dabei beachten sollten
Vertragsverhandlungen: Absichtserklärungen
Bei einem „harten“ LoI werden indes unter Umständen rechtlich bindende Erklärungen abgebeben, die zum Beispiel Schutz- oder Sorgfaltspflichten begründen können.
Abgrenzung zum Vorvertrag
Ein MoU oder ein LoI ist eine Absichtserklärung und kein (schuldrechtlicher) Vorvertrag, der im Gegensatz zu einer Absichtserklärung die Verpflichtung zum Abschluss eines Hauptvertrages einer oder aller Parteien begründet.
Inhalte von Absichtserklärungen
In einer Absichtserklärung werden unter anderem die Bezeichnung der Erklärung selbst, also MoU oder LoI, die Vertragsparteien, das Vorhaben bzw. Projekt, die Gültigkeit der Laufzeit der Vereinbarung, etwaige Geheimhaltungs- und Exklusivitätsklauseln, Sanktionen, sowie auch die Rückgabe entsprechender Dokumente und weitere Sonderregelungen vereinbart.
Auch ein Hinweis auf die fehlende Bindungswirklung der Vereinbarung sollte nicht fehlen, es sei denn, die involvierten Parteien wollen sich zu bestimmten Transaktionen verpflichten.
Anwendungen in der Praxis
Absichtserklärungen oder Grundsatzvereinbarungen werden in der Praxis oftmals bei komplexen und zeitaufwendigen Projekten oder bei Unternehmenskäufen oder -verkäufen bzw. zwischenstaatlichen Vereinbarungen abgebeben.
Geplante Akquisitionen, Fusionen, Kooperationen, Joint Venture oder Großprojekte mit Kunden und Kooperationspartnern sind gut vorzubereiten und bedürfen oftmals einer Grundsatzvereinbarung der involvierten Parteien.
Für die Verfassung und Abgabe von Absichtserklärungen bzw. Grundsatzvereinbarungen sollte man sich daher unbedingt juristischen Rat einholen, da durch bestimmte Regelungen auch verbindliche Verpflichtungen und somit auch Pflichtverletzungen entstehen können, die wiederum zu schmerzhaften Schadensersatzzahlungen führen können.
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