Fusion: 1+1 = mehr als 2? - Definition und Bedeutung einer Verschmelzung von Unternehmen
Unternehmensstrategie
Begriff und Bedeutung
Eine Fusion bezeichnet einen Zusammenschluss bzw. eine Verschmelzung (englisch: Merger) zwischen mindestens zwei Unternehmen, die bislang rechtlich unabhängig voneinander waren.
Es kann dabei vorkommen, dass aus beiden Gesellschaften, die miteinander verschmelzen, ein neues Unternehmen begründet wird (Neugründung). Das ist allerdings eher der seltenere Fall.
In den meisten Fällen verliert ein Unternehmen seine rechtliche Selbstständigkeit und geht in die andere Gesellschaft über bzw. auf. In diesem Fall spricht man auch von einer Art Akquisition, Übernahme oder einem Unternehmenskauf.
Allerdings werden übernommene Gesellschaften bei einer „echten“ Akquisition häufig als eigenständige Tochtergesellschaften weitergeführt. Das ist bei einer Fusion eben nicht der Fall.
Wenn die involvierten Gesellschaften ungefähr die gleiche Unternehmsgröße vor der Fusions-Transaktion besitzen, spricht man auch von einem Merger of Equals, also einer Verschmelzung gleich großer Units.
Der Kaufpreis bei einer Verschmelzung wird oftmals in Aktien-Währung beglichen, d.h., die Aktionäre der übernommenen Gesellschaft erhalten Aktien von der übernehmenden Company. Man spricht in diesem Fall auch von einem Aktientausch.
Das gesamte Vermögen und sämtliche Schulden, also Aktiva und Passiva, werden bei einer Fusion vom kaufenden Unternehmen übernommen.
Möglicherweise ruft eine Fusion auch die Kartellbehörden auf das Parkett und löst bei entsprechender Größe eine Anmelde- und Anzeigepflicht beim Bundeskartellamt (Deutschland) oder der europäischen Kartellbehörde (Fusionskontrolle) aus.
Die Behörden prüfen dann in verschiedenen Verfahren, ob durch den Zusammenschluss eine „marktbeherrschende Stellung“ erreicht wird.
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