Mitarbeiterbeteiligung: Drei von vier Startups hoffen auf attraktivere Regeln

Startups

Dienstag, 15. August 2023 um 16:31

38 Prozent der Startups beteiligen Beschäftigte am Unternehmen, und 48 Prozent können sich dies vorstellen

Bislang gelten Beteiligungsmöglichkeiten als zu bürokratisch, rechtlich kompliziert und steuerlich unattraktiv

Bundeskabinett beschließt morgen Zukunftsfinanzierungsgesetz

BITKOM

Berlin, 15. August 2023
Am Erfolg des Unternehmens finanziell beteiligt werden – dieser Wunsch könnte für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Startups künftig in Erfüllung gehen. Wenn das Bundeskabinett morgen wie erwartet nach mehreren Verschiebungen das Zukunftsfinanzierungsgesetz verabschiedet, werden darin auch eine Reihe von Verbesserungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung enthalten sein. Damit wird eine langjährige Forderung der Startup-Szene und des Bitkom erfüllt. Für drei Viertel (73 Prozent) der Startups wäre eine verbesserte Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen hilfreich. Bislang beteiligen 4 von 10 (38 Prozent) Startups Beschäftigte am Unternehmen und 48 Prozent könnten sich das in der Zukunft vorstellen. Gerade einmal 6 Prozent der Startups lehnen Mitarbeiterbeteiligungen grundsätzlich ab.

Das sind Ergebnisse aus einer Befragung von 203 Tech-Startups im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am finanziellen Erfolg des Startups zu beteiligen ist gerade für junge und kleinere Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um gute Leute zu gewinnen – und zu halten. Mitarbeiterbeteiligungen sind wichtig für den Erfolg des deutschen Startup-Öko-Systems“, sagt Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst. „Das Zukunftsfinanzierungsgesetz stellt wichtige Weichen, auch wenn am Ende der Mut für den ganz großen Wurf gefehlt hat.“

Ausdrücklich begrüßt Bitkom die weitestgehende Lösung der Problematik des so genannten Dry-Income. So sind Steuern künftig erst dann zu zahlen, wenn Beschäftigte Gewinne realisieren können und nicht etwa bereits bei einem Arbeitgeberwechsel. Eine richtige Entscheidung ist auch, dass größere und ältere Startups von den Neuregelungen profitieren können. Erfolgreiche deutsche Scaleups können so in ihrem Wachstum hin zu europäischen Champions gestärkt werden. Kritisch zu sehen ist hingegen, dass der vorgesehene Pauschalsteuersatz von 25 Prozent aus dem Regierungsentwurf gestrichen wurde. Damit entstehen an dieser und an anderer Stelle – etwa bei der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung sogenannter vinkulierter Vermögensbeteiligungen – Unsicherheiten über die Höhe der zu zahlenden Steuer, die im parlamentarischen Prozess noch ausgeräumt werden sollten.

Meldung gespeichert unter: Venture Capital (Risikokapital), Stellenmarkt, Digitalisierung, Start-Up (Startup), Jobs, BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Software, IT-Services, Internet, Verbände

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