Microsoft unterliegt i4i-Klage auch in der Berufung
REDMOND/TORONTO (IT-Times) - Bereits im August dieses hatte ein Geschworenen-Gericht entschieden, dass Microsoft ein Patent des kanadischen Technologieunternehmens i4i verletzt habe. Nun bestätigte ein Berufungsgericht das Urteil.
Wie i4i in einer Pressemitteilung erklärte, haben drei Richter des State Court of Appeals, des Bundesberufungsgerichts des Bezirksgerichts für Washington D.C., das bisherige Urteil bestätigt. Demnach hat Microsoft Corp. (Nasdaq: MSFT, WKN: 870747) „vorsätzlich das 1998 ergangene i4i US Patent mit der Nummer 5,787,449 verletzt.“ Hinter der etwas kryptischen Ausdrucksweise steht allerdings ein relativ einfacher Streitpunkt:
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