Lotto24: Es darf wieder (fast) bundesweit gezockt werden
Internet-Glücksspiel
Insbesondere Anforderungen an den Jugendschutz und die Verpflichtung zur Abgabe von Spielscheinen im Bundesland des jeweiligen Spielers stellen Hürden für das Unternehmen dar. Für die Bewerbung des Angebots der Lotto24 sind zusätzliche behördliche Erlaubnisse erforderlich. Sobald alle Vorgaben erfüllt wurden, wird die Lotto24 schnellstmöglich Werbung schalten.
Die Lotto24 AG (WKN: LTT024), eine ehemalige Tochtergesellschaft der Tipp24 SE, hat im ersten Halbjahr aufgrund der zu dem Zeitpunkt unsicheren rechtlichen Rahmenbedingungen Umsatzerlöse von 5.000 Euro erwirtschaftet. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug minus 1,58 Mio. Euro. Damit wurde ein Nettoergebnis von minus 1,14 Mio. Euro erzielt. Das Ergebnis pro Aktie betrug minus 0,08 Euro. (pst/ami)
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