EU verdonnert Google zur Zahlung von 1,49 Mrd. Euro wegen Ausnutzung der Marktposition bei Suchmaschinen-Werbung

Online-Werbung: Google

Mittwoch, 20. März 2019 um 11:59

BRÜSSEL/ MOUNTAIN VIEW (IT-Times) - Die EU-Kommission als Wettbewerbshüter in Europa hat Google nun auch bei Online-Werbung wegen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung zu einer Strafzahlung in Milliardenhöhe verurteilt.

EU-Kommission Zentrale

Die Europäische Kommission (EU-Kommission) verhängt gegen Google eine weitere Geldstrafe. Das kalifornische Unternehmen habe gegen das EU-Kartellrecht verstoßen, weil die marktbeherrschende Stellung missbraucht wurde.

„Die Kommission hat heute eine Geldbuße in Höhe von 1,49 Mrd. Euro gegen Google verhängt, da das Unternehmen seine beherrschende Stellung auf dem Markt für die Vermittlung von Suchmaschinenwerbung missbraucht hat. Google zementierte seine beherrschende Stellung im Bereich der Suchmaschinenwerbung und schützte sich vor Wettbewerbsdruck, indem es für Websites Dritter wettbewerbswidrige vertragliche Beschränkungen einführte. Das verstößt gegen das EU-Kartellrecht und ist somit rechtswidrig. Die schädlichen Verhaltensweisen von Google erstreckten sich auf einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren“, so Margrethe Vestager, EU-Kommissarin für Wettbewerbspolitik.

Durch Ausschließlichkeitsklauseln in Verträgen mit Websites, die Werbeplätze anbieten, habe Google das Platzieren von Werbeanzeigen Dritter auf Suchergebnisseiten verhindert.

Google muss nun eine Geldbuße von 1,49 Mrd. Euro zahlen, das sind 1,29 Prozent des Umsatzes von Google im Jahr 2018. Dabei geht es um einen Zeitraum von zehn Jahren.

Google bietet Betreibern von „Publisher“-Websites über den Dienst AdSense for Search Werbeanzeigen an und agiert dabei als Anzeigen-Vermittler zwischen Werbetreibenden und Website-Eigentümern.

Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hatte Google im Zeitraum von 2006 bis 2016 einen Marktanteil von über 70 Prozent und war damit mit großem Abstand Marktführer bei Suchmaschinen-Werbung.

2016 lag der Anteil von Google Inc. bei allgemeinen Internet-Suchanfragen bei über 90 Prozent und bei Suchmaschinen-Werbung (Google Search) bei über 75 Prozent.

Wettbewerber wie die Microsoft Corp. (Suchmaschine Bing) und Yahoo (Bing) sind weit abgeschlagen und können keine Werbung auf der Google-Suchmaschine schalten.

Google hatte 2006 Ausschließlichkeitsklauseln in Verträgen mit Publishern aufgenommen, die andere Werbe-Technologie-Anbieter daran hinderten, auf Publisher-Websites Online-Werbung zu schalten.

Meldung gespeichert unter: Europäische Kommission (EU-Kommission), Europäische Union (EU), Online-Werbung, Suchmaschinen, Google Search, Alphabet, Marktdaten und Prognosen, Internet

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