EU verdonnert Google zur Zahlung von 1,49 Mrd. Euro wegen Ausnutzung der Marktposition bei Suchmaschinen-Werbung

Online-Werbung: Google

Mittwoch, 20. März 2019 um 11:59

Ab März 2009 wurde diese Klausel schrittweise durch eine „Prämium-Platzierung“ ersetzt, wobei die lukrativsten Werbeplätze Google vorbehalten waren und eine Mindestzahl von Google-Anzeigen vereinbart wurde.

Zudem musste Google zustimmen, wenn Dritte Werbung platzieren wollten, die obendrein von Google noch kontrolliert wurden.

Letztendlich habe Google somit durch die marktbeherrschende Stellung den Wettbewerb im Bereich Vermittlung von Suchmaschinen-Werbung „ausgeschaltet“ und damit gegen geltendes EU-Kartellrecht verstoßen.

Eine marktbeherrschende Stellung ist aber nicht allein verboten, sondern nur die damit verbundene missbräuchliche Ausnutzung und die daraus resultierende Einschränkung oder gar Verhinderung des Wettbewerbs.

Auch sind die Markteintrittsbarrieren überaus hoch, denn die Entwicklung einer derartig großen digitalen Werbe-Plattform verschlingt mittlerweile Milliardenbeträge. Zudem ist der Aufbau eines Portfolios von Publishern und Werbetreibenden sehr zeitaufwendig.

Im Juli 2016 stellte Google die rechtswidrigen Verhaltensweisen nach Übermittlung der EU-Beschwerde ein. Google kann allerdings noch im Rahmen zivilrechtlicher Schadensersatzklagen vor Gerichten der Mitgliedstaaten haftbar gemacht werden.

Es ist nicht die einzige Strafe, die Google von der EU erhalten hat. Im Juni 2017 verhängte die Kommission eine Geldbuße in Höhe von 2,42 Mrd. Euro gegen Google, weil das Unternehmen durch dessen Suchmaschine den eigenen Preisvergleichsdienst bevorzugte.

Darüber hinaus wurden 4,34 Mrd. Euro an die Europäische Union fällig, weil Google „illegale“ Praktiken bei Android-Mobilgeräten“ zur Stärkung der eigenen marktbeherrschenden Stellung der Google-Suchmaschine nutzte.

Die heutige verhängte Strafe richtet sich an Google LLC (zuvor Google Inc.) sowie die Muttergesellschaft Alphabet Inc. (lim/rem)

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