EU stärkt solare Selbstversorger
Europäische Union (EU): Stromerzeugung
Pressemitteilung des Bundesverbandes Solarwirtschaft vom 28.6.2018
Berlin/Brüssel, den 27. Juni 2018 – Die Eigenversorgung mit Solarenergie erfreut sich immer größerer Beliebtheit bei Bürgern und Unternehmen. Gleichzeitig werden ihr in Deutschland und einigen anderen EU-Mitgliedsstaaten zum Teil noch immer erhebliche finanzielle und bürokratische Hindernisse in den Weg gelegt.
Damit könnte bald Schluss sein: Europäisches Parlament, Europarat und EU-Kommission einigten sich darauf, dass die Selbst- und Direktversorgung von Verbrauchern und Mietern mit Erneuerbaren Energien künftig nicht mehr diskriminiert und behindert werden darf.
Nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) sollte diese Entscheidung die Bundesregierung dazu ermuntern, die Rolle dezentraler Energiewende-Lösungen und Quartierskonzepte zu stärken und bestehende Marktbarrieren zeitnah abzubauen.
„Sonnensteuern auf selbst verbrauchten Solarstrom werden nun ebenso fallen müssen wie der 52-Gigawatt-Ausbaudeckel für die Photovoltaik im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz“, sagte BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Die Belastung von Solarstrom zur Eigen- und Mieterstromversorgung mit der EEG-Umlage wurde in Deutschland im Jahr 2014 eingeführt. Sie verlängert die Zeit, bis sich solche Photovoltaik-Projekte bezahlt gemacht haben um mehrere Jahre.
„Die Belastung des Eigenverbrauchs hat zu einem deutlichen Rückgang des Photovoltaik-Markts beigetragen. Fällt diese Marktbarriere, könnte auf Gewerbe-, Industrie- und Wohngebäuden noch deutlich mehr Solarpotenzial gehoben und die Klimabilanz Deutschlands erheblich verbessert werden“, erklärte Körnig.
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