Europarat-News: Infos & Nachrichten

Der Europarat als Europas Hüter der Menschenrechte

Der Europarat mit Sitz in Straßburg, nicht zu verwechseln mit dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Rat, wurde am 5. Mai 1949 von zehn Staaten gegründet und überwacht als internationale Organisation europäischer Staaten die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte.

Die Bundesrepublik Deutschland ist seit dem 13. Juli 1950 Mitglied im Europarat. Der Europarat ist kein Organ der EU und damit vollkommen unabhängig, arbeitet in bestimmten Sachfragen aber mit der Europäischen Union zusammen.

Zusammensetzung des Europarates

Der Europarat besteht aus den beiden Organen Ministerkomitee (Außenminister) als Entscheidungsorgan und der Parlamentarischen Versammlung (PV) mit Abgeordneten aus nationalen Parlamenten und ausschließlich beratender Funktion.

Darüber hinaus existieren drei Institutionen: der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der Menschenrechtskommissar (Generalsekretär) und der Kongress der Gemeinden und Regionen (KGRE, Regional- und Kommunalpolitiker) mit beratender Funktion für Ministerkomitee und Parlamentarische Versammlung.

Der Generalsekretär leitet und koordiniert dabei die Aktivitäten der Organisation und vertritt diese auch nach außen. Er wird von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) für eine Amtszeit von jeweils fünf Jahren gewählt und darf einmal wiedergewählt werden

Aufgabenstellung des Europarates

Der Europarat verteidigt Menschenrechte und hat sich zum Ziel gesetzt, die politische Stabilität in Europa zu stärken. Er bekämpft Korruption, organisiertes Verbrechen, Menschenhandel, Diskriminierung von Minderheiten und Terrorismus.

Verabschiedet wurde beispielsweise mit herausgehobener Stellung die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (4. November 1950) und die Europäische Sozialcharta (18. Oktober 1961).

Europäische Menschenrechtskonvention

Die Mitgliedsstaaten des Europarates, zu den auch alle Mitglieder der Europäischen Union gehören, haben die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet, die in einem Vertrag die Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit schützt.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte überwacht Umsetzung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als Kontrollorgan gilt als "Flaggschiff" des Europarats.

Die Umsetzung der Konvention in den Mitgliedsstaaten wird dabei vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, ebenfalls Sitz in Straßburg, überwacht, wobei sowohl Individualbeschwerden einzelner Personen gegen einen Vertragsstaat der Konvention oder Staatenbeschwerden zugelassen sind.

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