Einigung bei Urheberabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten

EU-Urheberrecht

Mittwoch, 26. Juni 2019 um 10:16

Bitkom begrüßt das Ergebnis ausdrücklich. Das zugrundeliegende System der Pauschalabgaben auf Geräte und Speichermedien ist aus Bitkom-Sicht hingegen obsolet und seit Jahren nicht mehr geeignet.

„Urheber müssen angemessen kompensiert werden. Urheberrechtliche Abgaben können dies in Zukunft aber nicht mehr gewährleisten. Im Digitalzeitalter entstehen innovative Produkte einfach viel schneller als vor 50 Jahren“, so Rohleder. Für jedes neue Produkt, für das Verwertungsgesellschaften Abgaben fordern, müssten separate Verhandlungen geführt werden. Dies verursache hohe Verwaltungskosten sowie eine dauerhafte Rechts- und Planungsunsicherheit bei allen Beteiligten. „Die Verbraucher sind letztlich die Leidtragenden, weil sei die Kosten für ein gänzlich intransparentes System tragen.“

Aus Bitkom-Sicht sollte das Pauschalabgabensystem abgeschafft und durch Vergütungsmodelle ersetzt werden, die der Praxis der digitalen Welt entsprechen. Rohleder: „Mit ihrem Fonds-Modell machen uns die skandinavischen Länder vor, wie Urheberrechte zeitgemäß vergütet werden können.“

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Meldung gespeichert unter: GEMA, Urheberrecht, USB, Speicherkarte (Flash Card, Memory Card), BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Hardware, Verbände

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