Eigenkapital: Bonität bzw. Kreditwürdigkeit - was diese betriebswirtschaftliche Kennzahl wirklich bedeutet

Betriebswirtschaftliche Kennzahlen

    4. andere Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Verschiedene Funktionen des Eigenkapitals

Man spricht von einer Beteiligungs- oder Einlagenfinanzierung (Gründungsfunktion), wenn bei der Gründung eines Unternehmens Eigenkapital von den Gründern bzw. Gesellschaftern als Bareinlage oder Sachkapital zufließt.

Das Eigenkapital hat zudem als Gläubigerschutz eine Haftungsfunktion, da das EK nachrangig behandelt wird. Hingegen sind einbehaltene Gewinne Teil der Selbstfinanzierung, da sie das EK erhöhen.

Mit Eigenkapital lassen sich bei Banken leichter Kredite aufnehmen (Kreditwürdigkeit, Bonität, Rating), daher besitzt es auch eine Finanzierungsfunktion.

Bei eingetretenen Verlusten kann das Eigenkapital darüber hinaus als Kompensation verwendet werden.

Abgrenzung Eigenkapital - Fremdkapital

Wenn eine Rückzahlungsmöglichkeit besteht, ist die Position in der Bilanz dem Fremdkapital zuzuordnen. Daher werden Rückstellungen auch generell dem Fremdkapital zugerechnet.

Mischformen zwischen Eigenkapital und Fremdkapital werden auch als Mezzanine-Kapital bezeichnet. Hierzu zählen nachrangige Darlehen, Genussrechte, Gesellschafterdarlehen (Fremdkapital, aber wirtschaftliches Eigenkapital), Hybridanleihen und stille Gesellschaften.

Anwendung und Interpretation

Das Eigenkapital ist als haftendes Kapital (Garantiekapital) ein Finanzierungsmittel und damit oftmals die Voraussetzung für die Möglichkeit der Aufnahme von Fremdmitteln bzw. Fremdkapital.

Die goldene Bilanzregel besagt, dass das Eigenkapital in Höhe des langfristig gebundenen Vermögens vorhanden sein sollte.

Die Eigenkapitalrendite, also die Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals, sollte neben einer marktüblichen Verzinsung (z.B. Kapitalmarktzins) auch das unternehmerische Risiko mit einbeziehen.

Daher wird in der Praxis häufig ein Risikoaufschlag auf den Marktzins von drei Prozent erhoben. Als Richtlinie sollte der Anteil des Eigenkapitals (Eigenkapitalquote) am Gesamtkapital mindestens ein Drittel ausmachen (siehe auch Verschuldungsgrad).

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