Eigenkapital: Bonität bzw. Kreditwürdigkeit - was diese betriebswirtschaftliche Kennzahl wirklich bedeutet

Betriebswirtschaftliche Kennzahlen

Zugang zur Börse und Emission von Aktien, Private Equity oder Gewinnthesaurierung - ob Betriebswirtschaftslehre, Kapitalmarkt oder Immobilienfinanzierung - an dem Eigenkapital kommt keiner vorbei

Moderation - Präsentation - Vortrag - Seminar - Statistik - Rentabilität - Gesamtkapitalrendite - Chart - Grafik - Diagramm - Gewinn - 2016

Begriff und Bedeutung

Das Eigenkapital (kurz EK oder auch Reinvermögen) ist das Pendant zum Fremdkapital und vereinfacht gesagt, die Differenz aus Vermögen und Schulden. Es handelt sich beim EK um eigene Mittel, die dem Unternehmen in der Regel langfristig zur Verfügung stehen.

Das buchmäßige Eigenkapital ist in der Bilanz der Saldo aus Aktiva (Vermögen, aktive Rechnungsabgrenzung) und Passiva (Verbindlichkeiten, Rückstellungen und passive Rechnungsabgrenzung).

Durch Über- und/oder Unterbewertungen bei den Aktiv- und Passivposten in der Bilanz kann das tatsächliche Eigenkapital oder auch effektive Eigenkapital erheblich vom buchmäßigen Eigenkapital abweichen.

Werden beispielsweise die Aktiva höher und/oder die Passiva niedriger bewertet, entsteht zusätzliches Eigenkapital. Auch eine Kapitalerhöhung oder die Einbehaltung von Gewinnen (Gewinnthesaurierung) führen zu höherem Eigenkapital.

Zudem existieren in der Praxis stille Reserven und/oder stille Verluste in der Bilanz, die das effektive Eigenkapital vom buchmäßigen EK in der Regel abweichen lassen.

Das Eigenkapital wird als Saldo negativ, wenn die Passiva die Aktiva übersteigen. In diesem Fall steht das Eigenkapital auf der Aktivseite der Bilanz. Es wird ein „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag” ausgewiesen.

Das Unternehmen, sofern es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt, gilt dann in der Regel als überschuldet und muss Insolvenz anmelden.

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Nach § 266 III HGB gilt für Kapitalgesellschaften folgende Gliederung für das Eigenkapital:

Eigenkapital =

I. Gezeichnetes Kapital (eingezahltes Eigenkapital)

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen:

    1. gesetzliche Rücklage

    2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen

    3. satzungsmäßige Rücklagen

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