DVPT: Poststreik verhindert Pflichten des Postuniversaldienstes

Montag, 28. April 2008 um 18:22
DVPT

Montag, 28. April 2008 - Die Bundesregierung hat nach Art.87 f GG, für angemessene und ausreichende Dienstleistungen im Postwesen zu sorgen. Nach Maßgabe des Postgesetzes und der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) hat dies die Bundesnetzagentur zu überwachen und bei Störungen für Ersatzdienstleistung zu sorgen. Der § 2 Nr.5,  PUDLV - Verodnungstext stellt dazu fest : " Die Zustellung hat mindestens einmal werktäglich zu erfolgen."

Der DVPT hat deshalb die BNetzA rechtzeitig gebeten, für den Fall eines flächendeckenden unbefristeten Streiks

  der Postbediensteten rechtzeitig Vorkehrungen für diesen Fall zu treffen. Lediglich gewerbliche Postbenutzer, mit mehr als täglich 30 Briefsendungen, haben die Möglichkeit auf alternative Briefdienstleister auszuweichen. Nach der Einführung eines gesetzlichen Mindeslohnes zum 1. Januar 08, haben nahezu alle 750 neue Briefdienstleister aus Kostengründen ihre Angebotsvorbereitungen an Privatkunden und kleinere gewerbliche Kunden ausgesetzt.  

Nach Einschätzung des DVPT dürften spätestens am dritten Tag eines solchen Streiks der Wirtschaftsablauf und das zu gewährleistende Informationsrecht des Bürgers (gem. § 1 Nr.3

 ist auch der Versand von Presseerzeugnissen ein Universaldienst ) erheblich gestört sein. Flaschenhals im Streikfall werden vor allem die 83 Briefzentren der Post sein, in denen Post aus Briefkästen, Postfilialen und von Großkunden eingeliefert und maschinell sortiert werden sollen. 

Die Post AG hat zwar die Möglichkeit,

 von ihren insgesamt 140.000 Mitarbeiten, einen Teil der noch verbliebenen 30.000 Beamte für andere Tätigkeiten einzusetzen. Dies dürfte jedoch  auf heftige Reaktionen der streikenden Kollegen stossen. Deshalb sollte durch die BNtzA die Möglichkeit verhandelt werden, dass auch Privatkunden bei den 750 alternativen Brief- und Paketdienstleistern Briefe zur Beförderung und Zustellung abgeben können. Diese Brief- und Paketdienstleister unterhalten inzwischen ca. 20.000 stationäre Einrichtungen in Deutschland. Die Deutsche Post AG hat trotz ihres Steuerprivilegs dagegen nur ca. 13.000 stationäre Einrichtungen. Im Gegensatz zum Briefdienst, in dem die Post AG mit täglich 71 Mio. Briefen und 88 % Sendungsanteil marktbeherrschendes Unternehmen ist, bietet der Paketmarkt  einen ausgeglichenen verbraucherfreundlichen Wettbewerb sowohl für Privatkunden, wie auch für Geschäftkunden.

Ausgenommen von einem Streik der Postbediensteten sind auch sog. amtliche Postzustellungsaufträge (PZA),

 die jedoch nur durch staatliche Behörden wie Gerichte, Notare, Busgeldstellen ect. aufgegeben werden dürfen. Auch hier gibt es inzwischen ausreichenden Wettbewerb. Generell gilt hier, genauso wie bei Einschreibebriefen, für Einspruchsfristen das Zustelldatum. Einspruchsfristen können jedoch auch per Fax geltend gemacht werden. E-mail Nachrichten sind nicht Gerichtstauglich.

Für unaufschiebbar wichtige Sendungen bleiben dem Verbraucher im Streikfall zwei Alternativen. Auf örtlicher und regionaler Ebene gibt es in den meisten Städten flexible und schnelle Kurierdienste. Für bundesweite und grenzüberschreitende Sendungen bieten alle Paketdienstleister Expressdienste im Briefdokumentenaustausch an. Diese Dienste sind jedoch mit erheblich teureren Tarifen zu bezahlen.

Pressekontakt

Deutscher Verband für Post,

Informationstechnologie und

Telekommunikation e.V. (DVPT)

Aliceplatz 10, 63065 Offenbach

Anja Weinert

Meldung gespeichert unter: DVPT,

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