Datenschutzerklärung: Was Sie für Ihre Website beachten sollten

Cybersecurity und Datenschutz in der EU

Besonders seit der Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist die Datenschutzerklärung äußerst wichtig für den rechtssicheren Betrieb von Websites geworden. Hier erfahren Sie, welche Angaben sie enthalten sollte.

DSGVO

Datenschutzerklärung: Die Grundlagen

Eine Datenschutzerklärung informiert die Nutzer einer Website, ob und wie personenbezogene Daten von ihnen übernommen, gespeichert, verarbeitet und weitergegeben werden.

Jede Website, die über ein privates Projekt hinausgeht, sollte eine solche Erklärung besitzen, um gegen Abmahnungen von einschlägigen Rechtsanwaltskanzleien gerüstet zu sein.

Die Angaben, die in der Datenschutzerklärung auftauchen müssen, unterscheiden sich, je nachdem wie „datenhungrig“ eine Website ist. Dazu können nur allgemeine Hinweise gegeben werden.

Ausschlaggebend ist die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft trat und in der gesamten Europäischen Union (EU) gilt.

Es gibt eine Reihe von Online-Generatoren für Datenschutzerklärungen, deren Texte oft kostenlos übernommen werden dürfen. Sie sollten diese jedoch prüfen und oft nachbearbeiten, um die Gegebenheiten der eigenen Website genau darzustellen.

Wichtige Elemente der Datenschutzerklärung

Als Website-Betreiber müssen Sie laut der DSGVO alle personenbezogenen Daten, die Sie von Nutzern erheben, einzeln angeben und darüber informieren, was mit diesen Daten geschieht und ob beziehungsweise wie lange sie gespeichert werden. Die Informationen müssen Sie präzise in leicht verständlicher Sprache formulieren.

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