Datenschutzerklärung: Was Sie für Ihre Website beachten sollten

Cybersecurity und Datenschutz in der EU

Bei jedem Schritt der Datenverarbeitung müssen Sie die Rechtsgrundlage nennen. Die Bedingungen finden sich im Artikel 6 der DSGVO. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten ist erlaubt, wenn dies für den Betrieb der Website notwendig ist oder der Nutzer explizit einwilligt.

Fast alle Websites verarbeiten die IP-Adressen der Nutzer. In der Datenschutzerklärung müssen Sie beispielsweise angeben, ob diese vollständig gespeichert oder Teile davon anonymisiert werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind Cookies, kleine Textdateien, die auf dem Rechner der Nutzer gespeichert werden, um ihn zu identifizieren.

Weitere Abschnitte der Erklärung sind notwendig, wenn Sie Daten wie Name, Adresse oder E-Mail-Account der Nutzer erheben, etwa in Foren oder Online-Shops.

Auch wenn ein Dienst eines Drittanbieters wie Google Analytics oder Facebook auf personenbezogene Daten zugreift, müssen Sie dies angeben und darauf hinweisen, wenn dabei Daten auf Server außerhalb der EU übermittelt werden.

Schließlich müssen Sie den Nutzer deutlich sichtbar über seine Rechte informieren. Darunter fallen etwa das Recht auf Auskunft über die verarbeiteten Daten, ein Recht auf Löschung und Korrektur und das Widerrufsrecht.

Angeben müssen Sie auch die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde und den Datenschutzbeauftragten, falls Sie einen solchen ernannt haben.

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