Bundesnetzagentur reagiert auf Fälle von Router-Hacking

Internetzugang: Router

Mittwoch, 9. Mai 2018 um 15:19

Die Bundesnetzagentur hat ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das bedeutet, dass den betroffenen Endkunden die Kosten, die für Verbindungen zu den Rufnummern entstanden sind, nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Bei bereits in Rechnung gestellten Kosten greift das Inkassierungsverbot. Die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden.

Dieser Schutz durch ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot wurde durch ein ausdrückliches Auszahlungsverbot für den betroffenen Netzbetreiber ergänzt. So wird sichergestellt, dass der betroffene Netzbetreiber keine Auszahlung missbräuchlich generierter Verbindungsentgelte auch gegenüber ausländischen Vertragspartnern vornimmt.

Die Maßnahme ist unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmenliste veröffentlicht.

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Die Bundesnetzagentur ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zu den zentralen Aufgaben der Regulierungsbehörde gehört die Aufsicht über die Märkte Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahn.

Die Bundesnetzagentur sorgt u.a.dafür, dass möglichst viele Unternehmen die Leitungsinfrastruktur in diesen Bereichen nutzen können, damit Verbraucherinnen und Verbraucher von Wettbewerb und günstigen Preisen profitieren.

Mit Hauptsitz in Bonn und weiteren zentralen Standorten in Mainz und Saarbrücken sowie 46 Außenstellen in ganz Deutschland beschäftigt die Behörde über 2900 Mitarbeiter.

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Meldung gespeichert unter: Router, Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Internet, Regulierer

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