Bundesnetzagentur reagiert auf Fälle von Router-Hacking
Internetzugang: Router
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
P R E S S E M I T T E I L U N G
Die Bundesnetzagentur reagiert auf den Missbrauch von Endkundenroutern und hat zum Schutz der Betroffenen ein sog. Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot verhängt. Zusätzlich wurde für den betroffenen Netzbetreiber ein Auszahlungsverbot ausgesprochen.
„Zum Schutz von Verbrauchern und des Marktes muss sichergestellt werden, dass die Auszahlung von Geldern unterbleibt, die in krimineller Art und Weise generiert werden“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir schützen vor den finanziellen Folgen des Router-Hackings. Auch der Netzbetreiber, der sich für die Betroffenen einsetzt, soll vor Schäden bewahrt werden.“
Hohe Schadenssumme
Zu Lasten zweier Endkunden in Hessen wurden innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums über 12.000 Verbindungen zu ausländischen Rufnummern generiert. Die Schadenssumme belief sich insgesamt auf über 50.000 Euro.
Nach den Erkenntnissen der Bundesnetzagentur haben sich unbekannte Dritte unter Umgehung von Schutzvorkehrungen Zugang zu Endkundenroutern verschafft und kostenpflichtige Telefonverbindungen hergestellt.
Erweiterte Schutzwirkung
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