Bundesnetzagentur hilft 2018 bei über 4.700 Funkstörungen

Mobilfunk: Netzabdeckung

Mittwoch, 2. Januar 2019 um 11:40

Neben der Funkstörungsbearbeitung kontrolliert der Prüf- und Messdienst zum Beispiel Frequenznutzungen, die Umsetzung von Versorgungsverpflichtungen im Mobilfunk und die Einhaltung von Grenzwerten der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit.

Darüber hinaus führt der Prüf- und Messdienst messtechnische Prüfungen im Rahmen der Marktüberwachung durch und beobachtet den Weltraumfunk in einer speziell hierfür errichteten Satellitenmessstelle. Außerdem stellt der Prüf- und Messdienst bei Großveranstaltungen sicher, dass Frequenzen störungsfrei für die unterschiedlichsten Funkanwendungen genutzt werden können.

Flächenpräsenz des Prüf- und Messdienst

Der Prüf- und Messdienst ist bundesweit an 19 Standorten vertreten, um Funkstörungen flächendeckend beheben zu können. Dabei kommen neben stationären Mess- und Peilstationen auch Funkmessfahrzeuge sowie Spezialfahrzeuge zum Einsatz.

Verbraucher und Institutionen, die eine Funkstörung melden wollen, können sich an die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur wenden. Diese ist rund um die Uhr unter der Rufnummer 04821 / 89 55 55 oder per E-Mail [email protected] erreichbar.

Der Service des Prüf- und Messdienst kann von Institutionen, Unternehmen und Verbrauchern gebührenfrei in Anspruch genommen werden. Verursacher von Funkstörungen müssen ebenfalls keine Gebühren befürchten, soweit Störungen unverschuldet verursacht wurden.

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