Bundesnetzagentur empfiehlt Vorsicht beim Kauf von smarten Produkten als Weihnachtsgeschenk

Internet der Dinge

Montag, 20. Dezember 2021 um 15:20
Bundesnetzagentur

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

PRESSEMITTEILUNG

Die Bundesnetzagentur warnt in den letzten Tagen vor Weihnachten vor intelligentem Spielzeug oder vernetzten Alltagsgegenständen mit versteckter Kamera oder verstecktem Mikrofon.

Sie greifen in die Privatsphäre der Nutzer oder der Personen in der Umgebung ein. Deshalb heißen sie Spionagegeräte. 

Diese Produkte sind in Deutschland verboten, wenn sie zusätzlich Audio- oder Bilddateien an ein mobiles Endgerät weiterleiten können. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre“, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Gerade in der Vorweihnachtszeit sind smarte Produkte und Spielzeuge stark nachgefragt. Wir warnen Verbraucher vor Spionagegeräten und raten, die Produktbeschreibung vor dem Kauf genau zu lesen.“

Bei diesen Produktkategorien ist Vorsicht geboten

Verfügt etwa eine Smartwatch neben einer normalen Telefonfunktion über eine Abhörfunktion, oft bezeichnet als "voice monitoring", "Babyphonefunktion", "one-way conversation", oder eine verdeckte Kamera, ist diese in Deutschland verboten. Das Mikrofon bzw. die Kamera der Smartwatch kann in diesen Fällen entweder per App oder per SMS-Befehl aktiviert werden. Alle Stimmen und Geräusche im Umfeld der Uhr können dann von einem Dritten mitgehört werden. Weder der Träger der Uhr noch die Gesprächspartner des Uhrenträgers können dies erkennen.

Augen auf beim Kauf von Saugrobotern mit Kamera und/ oder Mikrofon. Saugroboter könnten verboten sein, wenn sie heimlich Bilder bzw. Audiodateien per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers übertragen können. Entscheidend ist dabei, dass die Saugroboter weder akustische noch visuelle Hinweise geben, die eine Aufnahme für einen Dritten erkennen ließe. Die Bundesnetzagentur prüft derzeit mehrere Produkte am Markt.

Smarte Produkte sind in Deutschland verboten, wenn mit ihnen Gespräche einer anderen Person mitgehört oder Menschen heimlich beobachtet werden können und ein Zugriff aus der Ferne möglich ist. Beispiele hierfür sind per App gesteuerte Roboter oder alltagserleichternde Assistenzsysteme. Gleiches gilt für vernetztes Spielzeug wie beispielsweise ein ferngesteuertes Auto mit versteckter Kamera. Diese überträgt Bilder an ein Endgerät. Vorsicht ist insbesondere bei Spielzeugen geboten, die sich mit dem Internet verbinden.

Man sollte auch auf den Kauf von GPS-/GSM-Trackern verzichten, die über eine Abhörfunktion verfügen. Diese kann per App oder SMS-Befehl aus der Ferne aktiviert werden, sodass sie grundsätzlich jeder nutzen kann, der Kenntnis von der Telefonnummer der SIM-Karte des GPS-/GSM-Trackers hat. 

Besonders heimtückisch sind Produkte, die wie Alltagsgegenstände aussehen und unbemerkt Bild und Ton aufnehmen können. Dabei sind der Bundesnetzagentur in der letzten Zeit Duftspender oder Taschentuchboxen aufgefallen.

Meldung gespeichert unter: Kamera, Smartwatch, Fitness Tracker (Aktivity Tracker), Internet of Things (IoT), Global Positioning System (GPS), Roboter (Robotik), Global System for Mobile Communications (GSM), Sprachassistent, Spionage, Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Hardware, Internet, Regulierer

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