Bitkom zur Novelle des NetzDG

Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)

Freitag, 7. Mai 2021 um 11:07

Berlin, 6. Mai 2021
Der Bundestag verabschiedet am heutigen Donnerstag eine weitere Novelle des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

BITKOM

„Mit dieser zweiten Novelle des NetzDG setzt Deutschland seinen nationalen Sonderweg fort und entfernt sich immer weiter von den übrigen europäischen Staaten. Zugleich schießt die NetzDG-Novelle beim Versuch, die Nutzerrechte zu stärken, weit über das Ziel hinaus.

Aktuell wird auf EU-Ebene der Digital Services Act diskutiert. Er wird schon bald ein einheitliches, harmonisiertes Verfahren zum Umgang mit rechtswidrigen Inhalten einführen - insbesondere auch beim internen Beschwerdemanagement der Online-Plattformen. Anstatt sich auf die Gestaltung dieser europäischen Regeln für alle Anbieter zu konzentrieren, wird wieder einmal eine überkomplexe nationale Lösung entwickelt. Gerade in der digitalen Welt brauchen wir einen einheitlichen europäischen Binnenmarkt und nicht noch mehr nationalstaatliche Fragmentierung.

Des Weiteren wird beim Versuch, für Nutzerinnen und Nutzer ein einheitliches Beschwerdeverfahren zu ermöglichen, mit dem neuen, so genannten Gegenvorstellungsverfahren ein praxisfernes bürokratisches Ungetüm geschaffen. So sollen künftig bei Beschwerden über Beiträge Stellungnahmen der Betroffenen angefordert und diese im Einzelfall geprüft und die Entscheidung individuell begründet werden – und zwar unabhängig davon, ob der Beschwerdegrund im NetzDG geregelt ist oder in den Hausregeln der Plattform.

Meldung gespeichert unter: Europäische Union (EU), Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), Bundesregierung, BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Internet, Verbände

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