Bitkom zur heuten EuGH-Entscheidung über Facebook-Like-Buttons
EuGH
Und so steigt nach diesem EuGH-Urteil der bürokratische Aufwand bei Webseitenbetreibern stark. Gleichzeitig wird sich das Datenschutzniveau de facto kaum ändern, da bereits heute praktikable Zwei-Klick-Lösungen für solche Plugins im Einsatz sind.
Mit diesen Lösungen findet ein Datentransfer nur dann statt, wenn ein Nutzer diese Funktion vor dem Liken gesondert aktiviert. Für viele Betreiber von Webseiten sind Like-Buttons wichtig, um Internetnutzer erreichen zu können.“
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