Bitkom kritisiert EU-Vorschlag zu Sammelklagen

Verbraucherschutzgesetze in der EU

Mittwoch, 11. April 2018 um 15:40

„In dieser Form lädt das Gesetz zum Missbrauch ein“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. „Ein Verfahren, dem sich die Verbraucher nicht aktiv anschließen müssten, entspricht dem oft kritisierten US-amerikanischen Vorbild, bei dem vor allem die Prozessfinanzierer und Anwälte profitieren.“

Damit widerspreche der Gesetzesentwurf seiner ursprünglichen Absicht, Verbraucherinteressen besser zu schützen. Dehmel weiter: „Im Ergebnis entstünde ein neues Geschäftsmodell für Kanzleien. Damit ist niemandem geholfen, schon gar nicht den Verbrauchern.“ Profitorientierte Klagewellen führten letztlich dazu, dass Unternehmen ihre steigenden Prozesskosten auf ihre Kunden umlegten.

Im Rahmen des 'New Deal for Consumers' sollen fünf verschiedene Richtlinien angepasst oder neu formuliert werden, die den Verbraucherschutz zum Ziel haben. Darunter fällt auch die Richtlinie über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen, die nun mit dem Instrument der Sammelklagen neu ausgestattet werden soll. Die Gesetzesentwürfe der EU-Kommission werden im nächsten Schritt vom EU-Parlament und im Ministerrat weiter bearbeitet.

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