Bitkom kritisiert EU-Vorschlag zu Sammelklagen

Verbraucherschutzgesetze in der EU

Mittwoch, 11. April 2018 um 15:40

■   Dehmel: „Das Gesetz lädt zum Missbrauch ein“ 

BITKOM

Die EU-Kommission hat heute mehrere Vorschläge zur Anpassung von Verbraucherschutzgesetzen in der EU vorgelegt. Als Teil des sogenannten „New Deal for Consumers“ soll unter anderem eine neue Klagemöglichkeit eingeführt werden, wodurch Verbraucher ihre Schadensersatzansprüche in Sammelklagen geltend machen können.

„Verbraucher müssen geeignete Instrumente zur Hand haben, um ihre Rechte durchsetzen zu können. Dazu können grundsätzlich auch Sammelklagen gehören“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.

Der jetzige Gesetzesvorschlag breche aber mit der europäischen Rechtstradition, nach der sich auch bei Sammelklagen ein Kläger aktiv zu einer Klage entschließen muss. So soll jedes EU-Mitglied frei entscheiden können, wie die Regeln für Kläger ausgestaltet werden.

Sofern das nationale Recht es dann bestimmt, würden in der nun vorgesehenen Sammelklage alle potentiell Betroffenen automatisch Teil des Klagekollektivs werden. Die Ausgestaltung der Sammelklage wäre damit aber europaweit nicht einheitlich geregelt. Aus Sicht des Bitkom schafft dieser Vorschlag Anreize für unseriöses Klageverhalten und führt zur Rechtszersplitterung in Europa.

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